Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug nach Deutschland bleibt bestehen

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Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug nach Deutschland bleibt bestehen 4

Diese Seite ist nicht mehr aktuell. Bitte lest die aktuellen Bestimmungen unter folgendem Link: Was muss ich bei der Rückreise aus Fuerteventura nach Deutschland beachten?

Erstellt am 13.05.2021, Update 21.08.2021, ab 22.08.2021 ist Spanien kein Hochrisikogebiet mehr. Infos dazu findet Ihr in folgendem Artikel: Kanaren ab 22.08.21 kein Hochrisikogebiet mehr: keine Quarantäne bei Rückreise von Fuerteventura

Neue Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft, nachzulesen unter: Deutschland ändert Einreiseverordnung: Was ist neu für Fuerteventura-Reisen ab 01.08.2021

Ganz Spanien wurde mit Wirkung zum 27.07.2021 zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Die dann gültigen Bestimmungen zur Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne) und deren Abbruch sind weiter unten zusammengefasst.

Bereits seit dem 30.03.2021 gilt eine Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug nach Deutschland. Diese bleibt auch mit dem in Kraft treten der neuen Einreiseverordnung bestehen, wird jedoch etwas modifiziert.

Geänderte Testpflicht ab 13.05.2021, Pflicht entfällt für Genesene und Geimpfte

Seit Donnerstag, den 13.05.2021 müssen alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, einen negativen Corona Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Testpflicht bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgenommen.

Wann muss ich mich testen lassen?

Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis hat, muss also einen Test vorweisen. Der Test muss vor Antritt des Fluges nach Deutschland nachgewiesen werden. Er muss also am Urlaubsort durchgeführt werden. Die Kosten tragen die Reisenden selbst. Der Testabstrich darf bei Einreise nach Deutschland maximal 48 Stunden alt (Antigen-Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR-Test) sein.

Den Flugunternehmen ist die Beförderung von Passagieren nach Deutschland nur bei Vorlage eines negativen Testergebnises oder des Impf- oder Genesenennachweis erlaubt.

Wer keines der drei Dokumente vorlegen kann, bleibt also am Boden.

Diese Testpflicht gilt für alle Personen außer Geimpfte und Genesene, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen. Die Testpflicht gilt unabhängig davon, ob das Reisegebiet als Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet ausgewiesen ist oder nicht.

Da die Fluggesellschaften Bußgelder riskieren, wenn sie gegen die Verordnung verstoßen, werden sie ein ureigenes Interesse haben, die Dokumente bei Rückreise nach Deutschland genau zu prüfen.

Kontrolle der neuen Testpflicht

Die Kontrolle der Einhaltung der Testpflicht obliegt den Fluggesellschaften. Diese dürfen niemanden befördern, der vor dem Abflug kein gültiges Testergebnis, oder den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen kann. (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren). Zusätzlich kann am Zielflughafen in Deutschland durch die zuständige Behörde die Vorlage des Nachweises angefordert werden.

Welche Tests werden anerkannt?

Anerkannt werden Test mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR,LAMP,TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

Bezüglich der Antigen-Schnelltests werden solche anerkannt, die die von der WHO empfohlen Mindestkriterien erfüllen. ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität.

Das Testzertifikat kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.

Genaue Informationen zur den Anforderungen an die Tests finden sich auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Anmerkung: für Einreisen aus Virusvariantengebieten gelten andere Testanforderungen. Informationen dazu finden sich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Hochinzidenzgebiet – Quarantänepflicht

Seit Fuerteventura wieder Hochinzidenzgebiet ist, besteht nach Einreise nach Deutschland eine Absonderungspflicht von 10 Tagen.

Trotz Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet kann man seine Absonderungspflicht (Quarantäne) beenden, in dem man vor der Einreise den Impf- bzw. Genesenennachweis im Rahmen der digitalen Einreiseanmeldung hochläd.

Alle Personen, die NICHT über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, müssen sich nach der Einreise in die Bundesrepublik für 10 Tage absondern (in häusliche Quarantäne begeben). Diese Absonderungspflicht kann am 5. Tag durch einen negativen Corona-Test vorzeitig abgebrochen werden. Die Quarantäneregelung gilt auch für Kinder jeden Alters!
Die digitale Einreiseanmeldung muss ebenfalls von jedem Reisenden vorliegen. Auf der unten verlinkten Seite erfahrt Ihr, wie das geht und welche Angaben gemacht werden müssen:

Siehe Digitale Einreiseanmeldung zur Einreise nach Deutschland

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Zurück zur Übersicht: Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

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