
Im Prozess wegen versuchten Mordes an einem Taxifahrer auf Fuerteventura fordert ie Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Jahren sowie eine Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz von insgesamt 31.189 Euro für den Angeklagten. Der italienische Staatsbürger ohne Vorstrafen mit den Initialen L.A. befindet sich seit dem 21. September 2023 in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, am 20. September 2023 in Puerto del Rosario versucht zu haben, einen Taxifahrer zu töten. Der Prozess findet am 24. April vor dem Provinzgericht statt.
Laut Anklageschrift stieg der Mann in Corralejo in ein Taxi, einen Toyota Auris, und ließ sich in die Straße Anzuelo fahren. Während der Fahrt griff er plötzlich von der Rückbank aus den Fahrer J.C.R.N. an, „geleitet vom festen Vorsatz, dessen Leben zu beenden“, wie es in der Anklage des Staatsanwalts heißt. Mit der linken Hand hielt er den Fahrer an der Stirn fest, drückte dessen Kopf gegen die Kopfstütze und stach gleichzeitig mit der rechten Hand mehrfach und heftig mit einem Schraubendreher im Bereich der Halsschlagader in den den Hals. Während des Angriffs soll er laut Aussage der Staatsanwaltschaft geäußert haben: „Ich will dir nichts rauben, ich will dich töten.“
Der Fahrer konnte das Fahrzeug anhalten und sich trotz mehrerer Verletzungen im Gesicht und am Hals aus dem Wagen befreien. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Verletzungen lebensbedrohlich hätten sein können.
Anschließend zerstörte der Angeklagte – „geleitet vom Vorsatz, fremdes Eigentum zu beschädigen“ – mit einem Fußtritt die hintere Tür und Fensterscheibe des Taxis und näherte sich erneut dem Fahrer, der gerade versuchte, die Polizei zu rufen. Um dies zu verhindern, packte er ihn an den Beinen, warf ihn zu Boden, trat ihm zweimal in die Seite und versuchte erneut, ihn mit dem Schraubenzieher zu verletzen. Dabei fügte er dem Taxifahrer weitere Verletzungen zu und zerstörte dessen Mobiltelefon.
Danach versuchte der Angeklagte zu fliehen, indem er in das Taxi einstieg und dieses im Rückwärtsgang startete. Dabei kollidierte er mit einem Citroën Berlingo und verursachte Schäden an Tür, Außenspiegel, Karosserie, vorderem Kotflügel und rechtem Stoßfänger in Höhe von 790,96 Euro. Ebenfalls im Rückwärtsgang beschädigte er einen Opel Mokka am vorderen Stoßfänger, was auf 591,23 Euro geschätzt wurde. Die durch den Angriff entstandenen Schäden an Tür und Heckscheibe des Taxis wurden mit 1.007,29 Euro beziffert.
Laut Anklage erlitt das Opfer durch den Angriff insgesamt sieben Stichwunden zwischen 2,5 und 7,5 Zentimetern Länge an verschiedenen Körperstellen, darunter der Sternocleidomastoideus (Halsmuskel), der rechte Schläfenbereich und der Brustmuskel. Hinzu kamen zwei Schürfwunden, eine davon „ausgeprägt im Nasenbereich und bis zur Mitte der linken Wange reichend“, so die Staatsanwaltschaft. Die verschiedenen Verletzungen mussten mit entzündungshemmenden Medikamenten und Antibiotika behandelt werden. Die Heilung dauerte zehn Tage, in denen das Opfer jedoch nicht arbeitsunfähig war.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als versuchten Mord, fortgesetzte Sachbeschädigung und unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs.
Daher beantragt sie neben den neun Jahren Freiheitsstrafe ein 15-jähriges Kontakt- und Näherungsverbot gegenüber dem Opfer, eine Geldstrafe von rund 10.000 Euro, 600 Euro für die erlittenen Verletzungen sowie 18.000 Euro als Entschädigung für die bleibenden ästhetischen Schäden. Zudem fordert sie Ersatz für die an den Fahrzeugen verursachten Sachschäden.
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