Zwei Männer auf Fuerteventura bei mutmaßlicher Drogenübergabe erwischt

Drogen-Kindersitz

Die Guardia Civil des Postens von Gran Tarajal hat am 5. März zwei Männer im Alter von 48 und 31 Jahren wegen des Verdachts des Drogenhandels festgenommen.

Während einer routinemäßigen Streifenfahrt in der Umgebung der Stadt Gran Tajaral im Süden von Fuerteventura bemerkten die Beamten verdächtige Aktivitäten zweier Männer in einer abgelegenen Zone. Sie beobachteten, wie zwei Männer neben falsch geparkten Fahrzeugen Gegenstände austauschten.

Als die Beamten sich näherten, versuchte einer der Verdächtigen zu Fuß zu fliehen, während der andere von den Polizisten gestoppt werden konnte. Bei der anschließenden Befragung zeigte er sich auffällig nervös und gab widersprüchliche Antworten.

Bei der Durchsuchung der Fahrzeuge entdeckten die Beamten die Versteckmethode der Verdächtigen: In der Polsterung eines Kindersitzes im Kofferraum fanden sie zwei Pakete mit einer braunen Substanz, mutmaßlich Haschisch, mit einem Gesamtgewicht von 142 Gramm.
In einem Schuh, der in einem Schuhkarton verpackt war, fanden die Beamten, versteckt unter dem Verpackungspapier, außerdem 560 Euro Bargeld in 20-Euro-Scheinen. Dieser Fund erhärtete den Verdacht, dass es sich um einen Drogenverkauf handelte.

Der zweite Verdächtige, dem zunächst die Flucht gelang, konnte später identifiziert und festgenommen werden. Er hatte bei seiner überhasteten Flucht persönliche Dokumente in einem der Fahrzeuge zurückgelassen, was den Ermittlern ihre Arbeit enorm erleichterte.

Die Ermittlungsakten wurden dem zuständigen Gericht in Puerto del Rosario übergeben.

Grenzen für Eigenbedarf bei Haschisch und Marihuana

Der Besitzt von Haschisch und Marihuana zum Eigenbedarf ist in Spanien straffrei.

Die Rechtsprechung hat die Mengen herausgearbeitet, die im jeweiligen Einzelfall noch als Eigenbedarf durchgehen können. Das setzt aber voraus, dass es keine Indizien für einen Handel mit den verbotenen Substanzen gibt, wie z.B. eine Übergabe, wie im oben beschriebenen Fall, und das gleichzeitige Vorhandensein größerer Mengen Bargeld.

Für Marihuana kann eine Menge von bis zu 100 Gramm als Eigenbedarf durchgehen. Die Gereichte gehen von einem Tagesbedarf von maximal 15 bis 20 Gramm aus und „erlauben“ einen Vorrat für drei bis 5 Tage.

Für Haschisch kann eine maximale Menge von 25 Gramm noch als Eigenbedarf durchgehen.

Bei diesen Werten handelt sich nicht um verbindliche Mengen. Vielmehr muss das Gericht in jedem Einzelfall die persönlichen Umstände des Verdächtigen und des Drogenfunds durch di Polizei berücksichtigen.

Polizeivideo von der Durchsuchung der Fahrzeuge der Verdächtigen
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