
Beamte der Nationalpolizei haben am Flughafen von Fuerteventura zwei Männer im Alter von 45 und 22 Jahren wegen des Verdachts auf Drogenhandel festgenommen. Beide sind bereits vorheriger Straftaten polizeibekannt.
Die Ermittler hatten Hinweise darauf erhalten, dass einer der Verdächtigen sich auf den Weg zurück nach Fuerteventura machen würde. Als er sich nach der Landung auf dem Flughafen von Fuerteventura zu dem Fahrzeug begab, in dem der zweite Festgenommene auf ihn wartete, um die Drogen in Empfang zu nehmen, griff die Polizei zu und nahm beide fest.
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass der jüngere der beiden Verdächtigen für die logistische Organisation des Drogenhandels verantwortlich war. Er koordinierte die Reisen der sogenannten „muleros“, mietete Fahrzeuge am Flughafen und kaufte die Flugtickets für die Drogenkuriere.
Bei der Durchsuchung der Kleidung in der Polizeidienststelle wurden 203 Gramm Kokain sichergestellt, die der als „mula“ fungierende Verdächtige in seiner Unterwäsche versteckt hatte.
Beide Männer wurden wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen und der zuständigen Justizbehörde übergeben.
Drogenschmuggel im spanischen Strafgesetzbuch
Das spanische Strafgesetzbuch (código penal) sieht im Artikel 368 für Drogenhandel eine Haftstrafe von 3 bis 6 Jahren und zusätzlich eine Geldstrafe des Einfachen bis Dreifachen des Wertes der gehandelten Drogen vor, wenn es sich um Substanzen handelt, die schwere Gesundheitsschäden verursachen. Zu diesen „harten“ Drogen gehört selbstverständlich auch Kokain.
Für „weiche“ Drogen, zu denen unter anderem Cannabis zählt, liegt die Strafandrohung bei 1 bis 3 Jahren Gefängnis und dem Einfachen bis Zweifachen des Wertes als Geldstrafe.
Sollte im oben beschriebenen Fall mindestens eine weitere Person beteiligt gewesen sein, die koordiniert und mit unterschiedlichen Aufgaben in einer auf Dauer angelegten Organisation gehandelt haben, könnte auch eine Verurteilung wegen der Bildung einer kriminellen Organisation nach Artikel 570b des código penal in Betracht kommen.
Je nach Grad der Beteiligung liegen die Haftstrafen zwischen 3 und 5 Jahren.
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