
Die Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen von vier bzw. sechs Jahren für zwei Männer beantragt, denen ein fortgesetzter Einbruchsdiebstahl in bewohnten Häusern in Corralejo und El Cotillo im Norden von Fuerteventura zur Last gelegt wird.
Laut Anklageschrift sollen sich die Taten zwischen dem 18. und 21. Januar 2022 ereignet haben. Die beiden Angeklagten, A.U.B.S. und V.D.V.S., sollen sich demnach Zugang zu mehreren Wohnungen verschafft haben, indem sie Fenster und Türen aufbrachen, um im Inneren Wertgegenstände zu stehlen.
A.U.B.S. ist kein Unbekannter für die Justiz: Er war bereits wegen weiterer Eigentumsdelikte, darunter Raub und Einbruchdiebstahl in Wohnungen, sowie wegen Betrugs vorbestraft. Aufgrund dieser mehrfachen Rückfälligkeit fordert die Staatsanwaltschaft für ihn eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Für den bislang nicht vorbestraften Mitangeklagten V.D.V.S. beantragt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Nach Darstellung der Anklagebehörde sollen die Beschuldigten insgesamt vier Häuser in Corralejo und El Cotillo aufgebrochen haben. Dabei erbeuteten sie unter anderem Fernseher, Laptops, Schmuck und sogar einen Tresor. Außerdem verursachten sie einen erheblichen Sachschaden an den Immobilien, zu denen sie sich gewaltsam Zugang verschafften.
Der Wert der gestohlenen Gegenstände wird auf über 5.000 Euro geschätzt.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich laut Gutachten auf mehr als 3.400 Euro. In einem der Fälle wurden Koffer mit persönlichen Gegenständen einer Touristenfamilie entwendet, die sich der Klage mit ihrer zivilrechtlichen Forderung angeschlossen hat.
Im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung fordert die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung in Höhe von 938,40 Euro für eines der Opfer sowie 250 Euro für die Eigentümerin eines betroffenen Hauses.
Der Prozess ist für den 1. April 2025 vor der Zweiten Strafkammer des Provinzgerichts Las Palmas angesetzt.
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