
Die Guardia Civil des Hauptpostens von Morro Jable im Süden von Fuerteventura hat eine Untersuchung zu einer tumultartigen Schlägerei im Cosmo Shopping Center abgeschlossen. Im Zuge der Ermittlungen wurden sechs Personen identifiziert und wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem Vorfall befragt.
Die gewalttätige Auseinandersetzung ereignete sich am 9. Februar 2025 in dem bekannten Einkaufs- und Kneipenzentrum von Morro Jable. Als die Beamten eintrafen, war von der Schlägerei zunächst nichts mehr feststellbar. Alle Beteiligten, darunter auch mehrere Frauen, hatten sich vom Tatort entfernt.
Erst die spätere Verbreitung von Videos über die sozialen Medien offenbarte das Ausmaß der Schlägerei, an der eine größere Gruppe beteiligt war.
Zwei der Beteiligten erstatteten anschließend Anzeige wegen Körperverletzung. Eine der beteiligten Personen musste wegen einer etwa vier Zentimeter langen Schnittwunde medizinisch versorgt werden und erhielt 13 Klammern.
Bei der Schlägerei kamen, wie in den Videos zu sehen ist, auch Glasflaschen, Knüppel oder Stangen und Mobiliar zum Einsatz
Aufgrund der ausgelösten öffentlichen Besorgnis führte die Guardia Civil eine umfassende Untersuchung durch. Dabei wurden sowohl die Aufnahmen der Sicherheitskameras des Einkaufszentrums als auch die verbreiteten Videos ausgewertet.
Beteiligung an einer Schlägerei im spanischen Strafrecht
Eine Massenschlägerei stellt nach dem spanischen Strafgesetzbuch eine Gefährdungsstraftat dar.
Dabei handelt es sich um eine tumultartige Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, bei der gefährliche Mittel oder Gegenstände eingesetzt werden, die die körperliche Unversehrtheit oder das Leben anderer gefährden können.
Die geschützten Rechtsgüter sind jedoch nicht nur das Leben und die körperliche Unversehrtheit, sondern auch die öffentliche Ordnung.
Wesentliche Merkmale dieser Straftat sind:
- Mehrere Beteiligte: Eine Vielzahl von Personen ist in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt. Eine einfache Prügelei zwischen zwei Personen fällt nicht unter diesen Straftatbestand.
- Keine klare Trennung zwischen Täter und Opfer: Aufgrund der chaotischen Situation lassen sich keine eindeutigen Angreifer oder Opfer bestimmen. Alle Beteiligten gelten als Täter.
- Einsatz von gefährlichen Mitteln: Es müssen Gegenstände oder Waffen verwendet werden, die ein erhebliches Risiko für die Beteiligten darstellen. Dies können improvisierte Waffen wie Baseballschläger oder Ketten, aber auch echte Waffen im Sinne des Waffenrechts sein.
Für die Bestrafung eines Individuums ist es nicht notwendig, dass dieses selbst einen gefährlichen Gegenstand benutzt hat.
Die Strafe für die Teilnahme an einer Massenschlägerei beträgt laut Artikel 154 des spanischen Strafgesetzbuches drei Monate bis ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von sechs bis 24 Monaten.
Anders als beim Delikt der Körperverletzung, das auf den tatsächlichen Schaden abzielt, wird bei der Massenschlägerei das Risiko bestraft, das durch die Handlung entsteht. Kommt es jedoch zu Verletzungen, kann zusätzlich eine Strafe für Körperverletzung verhängt werden.
Die Ahndung erfolgt nur, wenn die Beteiligten vorsätzlich gehandelt haben, also wissentlich und willentlich die öffentliche Ordnung gestört und die Gefährdung von Personen in Kauf genommen haben.
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