
Die Kanarischen Inseln waren auch im Jahr 2024 das sechste Jahr in Folge die spanische Region mit der höchsten Anzahl an Gerichtsverfahren bezogen auf Einwohnerzahl.
Mit 212,51 Klagen pro 1.000 Einwohner stritten sich die Canarios deutlich häufiger vor Gericht als die Spanier im landesweiten Durchschnitt (160,41) und ebenfalls deutlich mehr als die Einwohner der zweitplatzierten Region Madrid, die auf 178,39 Verfahren pro 1.000 Einwohner kamen.
Besonders auffällig war der Anstieg der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten: Die Zahl der neu eingereichten Fälle auf den Inseln stieg im vergangenen Jahr um 115 Prozent, nachdem sie 2023 lediglich um acht Prozent zugenommen hatte.
475.761 neue Fälle in 2024
Laut den am Mittwoch, 19.03.2025, veröffentlichten Daten des Obersten Gerichtshofs der Kanaren (TSJC) wurden in den vier Gerichtsbarkeiten (Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht) insgesamt 475.761 neue Fälle registriert – ein Anstieg von 13,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Zum Jahresende waren noch 248.641 Verfahren anhängig, 17,7 Prozent mehr als zum Jahresende 2023. Gleichzeitig konnten 440.489 Verfahren abgeschlossen werden – eine Steigerung von 15,8 Prozent.
Die Zunahme der erledigten Fälle war damit deutlich höher als zwischen 2022 und 2023, als sie lediglich 1,3 Prozent betrug.
Im Zivilrecht wurden 219.059 neue Verfahren eingeleitet (+16 Prozent), 195.829 Fälle abgeschlossen (+22 Prozent), während 158.943 Fälle am 31. Dezember noch auf eine Entscheidung warteten (+18,4 Prozent).
Im Strafrecht wurden 203.803 neue Verfahren registriert (+7,3 Prozent), 200.809 Fälle gelöst (+8,4 Prozent) und 49.667 blieben anhängig (+7,1 Prozent).
Besonders stark stiegen die Fälle im Verwaltungsrecht: 19.970 neue Verfahren bedeuten ein Plus von 115,3 Prozent. 12.330 wurden abgeschlossen (+44,7 Prozent), während 16.226 Fälle weiterhin auf Bearbeitung warteten (+85 Prozent).
Zusammenhang mit irregulärer Migration
Das TSJC sieht den drastischen Anstieg in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in engem Zusammenhang mit der wachsenden irregulären Migration, insbesondere in der westlichen Provinz. Aufgrund der hohen Zahl an Einsprüchen gegen Abschiebebescheide hatte der Oberste Justizrat Spaniens (CGPJ) im vergangenen Jahr verstärkte Maßnahmen zur Bearbeitung dieser Fälle beschlossen.
Im Sozialrecht wurden 32.929 neue Fälle eingeleitet (+11,2 Prozent), 31.521 Verfahren abgeschlossen (+20,7 Prozent) und 23.768 Fälle blieben am Jahresende offen (+6,6 Prozent).
Über 107.000 Urteile
Im Jahr 2024 fällten die Gerichte auf den Kanaren insgesamt 107.143 Urteile (+23,7 Prozent), was einem Durchschnitt von 489,24 Urteilen pro Gericht entspricht. Zudem wurden 248.047 Beschlüsse (+14,6 Prozent) und 97.399 Verfügungen erlassen. Insgesamt wurden 58.700 Urteile vollstreckt, 73.407 Verfahren abgeschlossen, während 166.099 Fälle am Jahresende noch offen waren.
Verglichen mit anderen Regionen Spaniens lag das Verhältnis zwischen offenen und abgeschlossenen Verfahren mit 0,56 auf den Kanaren unter dem nationalen Durchschnitt von 0,62.
Die „Lösungsrate“ – das Verhältnis zwischen abgeschlossenen und neu eingereichten Verfahren – betrug 0,93 und entsprach damit dem landesweiten Schnitt. Die „Stauquote“ – das Verhältnis von offenen und neuen Verfahren im Vergleich zu den erledigten – lag mit 1,56 auf Platz sieben der niedrigsten Werte in Spanien.
Las Palmas mit höchster Prozessrate Spaniens
Laut den offiziellen Daten des CGPJ war die Provinz Las Palmas im Jahr 2024 die Region mit der höchsten Prozessrate Spaniens: 220,93 Fälle pro 1.000 Einwohner – 60,65 Fälle über dem nationalen Durchschnitt. Die Provinz Santa Cruz de Tenerife lag mit 180,75 Fällen pro 1.000 Einwohner ebenfalls über dem Landesdurchschnitt (+20,34 Fälle).
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