
Der Mann betrieb den Verkauf von Kokain direkt aus seiner Wohnung in der Hauptstadt von Fuerteventura. Nachdem er in sozialen Netzwerken mit Geldbündeln und fettem Goldschmuck geprahlt hatte, klickten die Handschellen.
Die spanische Nationalpolizei hat auf Fuerteventura, einen 34-jährigen Mann wegen Drogenhandels festgenommen, der bereits ein einschlägiges polizeiliches Vorstrafenregister aufwies.
Die Ermittlungen begannen bereits im November 2024, als die Polizei durch interne Informationskanäle erfuhr, dass der Verdächtige – der bereits zweimal wegen Drogenhandels verhaftet worden war – erneut ins Geschäft mit Rauschgiften eingestiegen sein soll.
Verkaufsmodell: Drogengeschäfte am Fenster
Um die Hinweise zu überprüfen, richteten die Beamten der Nationalpolizei eine polizeiliche Überwachungsaktion ein. Dabei konnten sie bestätigen, dass der Verdächtige ein gut organisiertes System zur Veräußerung von Drogen betrieb:
Zunächst nahmen seine Käufer Kontakt mit ihm auf. Anschließend begaben sie sich zu einem Fenster der Wohnung des Verhafteten, wo der Handel abgewickelt wurde. Dabei wurden Geld und Kokain schnell ausgetauscht, um jegliche Aufmerksamkeit zu vermeiden.
Luxusleben ohne Einkommen
Obwohl der später Festgenommene keiner offiziellen Arbeit nachging, präsentierte er sich in sozialen Netzwerken mit auffälligem Reichtum. Er postete Bilder von Geldbündeln und mutmaßlich wertvollen Goldschmuckstücken. Zudem verfügte er über mehrere Fahrzeuge und tätigte erhebliche Ausgaben, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Einkommensquelle gab.
Hausdurchsuchung und Beweise
Bei einer Durchsuchung der Wohnung stellten die Beamten 16,61 Gramm Kokain, eine Präzisionswaage, Materialien zur Verarbeitung und Portionierung von Drogen sowie 1.375 Euro Bargeld sicher.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde der Festgenommene der zuständigen Justizbehörde übergeben.
Drogenschmuggel im spanischen Strafgesetzbuch
Das spanische Strafgesetzbuch (código penal) sieht im Artikel 368 für Drogenhandel eine Haftstrafe von 3 bis 6 Jahren und zusätzlich eine Geldstrafe des Einfachen bis Dreifachen des Wertes der gehandelten Drogen vor, wenn es sich um Substanzen handelt, die schwere Gesundheitsschäden verursachen. Zu diesen „harten“ Drogen gehört selbstverständlich auch Kokain. Im Vorliegenden Fall kommen die einschlägigen Vorstrafen erschwerend hinzu.
Für „weiche“ Drogen, zu denen unter anderem Cannabis zählt, liegt die Strafandrohung bei 1 bis 3 Jahren Gefängnis und dem Einfachen bis Zweifachen des Wertes als Geldstrafe.
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