
Der Gemeinderat von Tuineje will über die Anerkennung des „besonderen Interesses und kommunalen Nutzens“ des Baus eines Hotels und eines Apartmentkomplexes in der Urbanisation Valle del Aceitún, westlich von Gran Tarajal im Süden von Fuerteventura, entscheiden.
Über den Antrag, der im August 2024 eingereicht wurde, wird am 19.03.2025 im Gemeinderat abgestimmt. Bei einer positiven Entscheidung könnte der Bauherr von einer Vergünstigung von 95 Prozent auf die Bausteuer profitieren.
Die Bauprojekte werden von den Firmen „Gran Tarajal Resort“ und „Promotora Valle del Aceitún“ getragen, die beide zur selben Unternehmensgruppe gehören.
In ihrem Antrag betonen die Investoren, dass die geplanten Tourismuskomplexe „ein hohes Maß an architektonischer und technologischer Barrierefreiheit und Inklusion fördern“. Ihr Ziel sei es, „Tuineje als weltweites Vorbild für barrierefreien und inklusiven Tourismus zu etablieren“.
Zentraler Punkt ihrer Argumentation ist jedoch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Laut den Projektentwicklern sollen 202 Jobs entstehen, was einem Viertel der zurzeit im Gemeindegebiet von Tuineje als arbeitslos gemeldeten Personen entspräche.
Die touristische Apartmentanlage soll 98 Wohneinheiten umfassen und 59 Arbeitsplätze schaffen, während das geplante Hotel mit 314 Zimmern voraussichtlich 143 Beschäftigte benötigen wird. Insgesamt sollen also 202 neue Stellen entstehen. Diese Zahl entspricht etwa 25 Prozent der 810 im ersten Quartal 2024 erfassten Arbeitslosen in Tuineje.
Die Unternehmen streben an, nur fünf Prozent der sonst üblichen Bausteuer zu zahlen, indem sie eine Ausnahme in der kommunalen Steuerordnung nutzen. Diese ermöglicht Steuererleichterungen, wenn soziale, kulturelle, historische oder arbeitsmarktfördernde Umstände vorliegen.
Am 19.03.2025 wird der Gemeinderat darüber beraten, ob den Anträgen der Investoren auf Steuererleichterungen entsprochen wird. Die Bauprojekte sollen an der Avenida del Aceitún in erster und zweiter Reihe der Urbanisation entstehen.
Erste Einschätzungen deuten darauf hin, dass der Gemeinderat den Vorhaben zustimmen und die Steuervergünstigung gewähren wird. Begründet wird dies mit der „hinreichend belegten Relevanz des Vorhabens für die Gemeinde“.
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