Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura einen Mann festgenommen und der Justiz überstellt, der in der Nacht des 27. Januar 2025 für große Aufregung gesorgt hatte. Der Verdächtige wurde auf der Straße (laut Berichten in anderen Medien in Caleta de Fuste) mit einem Messer gesehen, was unter den Anwohnern große Besorgnis erregte.
Die Guardia Civil von Puerto del Rosario leitete umgehend Ermittlungen ein, nachdem sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt hatte. Am 27. Januar 2025 wurde sofort eine Fahndung eingeleitet, um den Verdächtigen zu finden und festzunehmen.
Dank der Mithilfe aus der Bevölkerung konnte die Guardia Civil den Mann identifizieren: es handelt sich um einen 26-Jährigen ohne festen Wohnsitz, der sich jedoch häufig an Orten aufhielt, die von Hausbesetzern (Okupas) frequentiert werden. Gegen den Tatverdächtigen lag bereits ein richterlicher Haftbefehl des Gerichts von Puerto del Rosario vor.
Am 30. Januar 2025 konnten die Ermittler der Guardia Civil den Verdächtigen schließlich in Caleta de Fuste lokalisieren und festnehmen.
Die Guardia Civil ermutigt mögliche Opfer, Anzeige zu erstatten.
Der Festgenommene wurde am 31. Januar 2025 zusammen mit den Ermittlungsunterlagen dem zuständigen Gericht in Puerto del Rosario übergeben.
Mit einem Messer unterwegs zu sein, ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit
Die Tatsache allein, dass jemand mit einem Messer in der Hand auf der Straße unterwegs ist, könnte mit dem spanischen Strafrecht schwer zu erfassen sein.
Das Führen oder Zeigen eines Messers, das als Waffe der Kategorie 5 eingestuft ist, ist eine leichte Ordnungswidrigkeit im Sinne des spanischen Waffengesetzes und wird mit einer Geldbuße von maximal 600€ geahndet.
Außerdem kann das „Zeigen eines gefährlichen Gegenstandes mit dem Ziel der Einschüchterung“ eine leichte Ordnungswidrigkeit im Sinne des „Gesetzes zum Schutz der Sicherheit der Bürger“ sein. Dies ist mit einem Bußgeld von 100 bis 600 Euro bedroht. Hierbei kommt es auf die konkrete Absicht an, einen oder mehrere Dritte einzuschüchtern.
Strafbar wäre das Führen oder Zeigen eines Messers nur dann, wenn es als verbotene Waffe einzustufen ist. Zu den verbotenen Waffen gehören in Spanien unter anderem Klappmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 11cm, Automatik- oder Springmesser und Dolche, also Messer mit einer Spitze und beidseitig schneidender Klinge. Den veröffentlichten Bildern zufolge, handelte es sich im oben beschriebenen Fall jedoch nicht um eine solche verbotene Waffe.
Das Zeigen eines Messers könnte auch dann eine Straftat sein, wenn damit objektiv der Tatbestand der Bedrohung erfüllt wird. Dies setzt allerdings voraus, dass man dem Täter nachweisen kann, dass er die Verübung einer rechtswidrigen Tat wie z.B. Körperverletzung oder Tötung zum Nachteil eines Dritten angedroht hat. Diese Androhung müsste wohl mindestens durch eindeutige Gesten mit dem Messer in Richtung eines Opfers oder durch an eine Opfer gerichtete Worte erfolgen, um den Straftatbestand zu erfüllen.
Ob im oben beschriebenen Fall eine konkrete und somit strafbare Bedrohung vorlag, gab die Polizei nicht bekannt.
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