Gericht bestätigt Verbot von Containerbehausungen im Norden von Fuerteventura

Container-La-Oliva

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat in einem Urteil den Standpunkt der Gemeinde La Oliva gestärkt und klar gemacht, dass Containerbehausungen auf ländlichen Grundstücken im Norden von Fuerteventura die Bauvorschriften nicht erfüllen können und daher weder genehmigungsfähig noch legalisierbar sind.

„Jede Bebauung in ländlichem Gebiet, unabhängig von ihrer Kategorie, muss sich an traditionelle Typologien anpassen“, ebenso wie an ihre „Zusammensetzung, Materialien, Farben und Texturen“.

Diese Bestimmung ist Teil der Bauvorschriften, die die Nutzung von ländlichem Boden im Gemeindegebiet von La Oliva regeln, und steht in klarem Widerspruch zur Installation von Containern, die als Wohnhäuser genutzt werden.

Dies hat der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) hat nun zugunsten der Gemeindeverwaltung entschieden, nachdem zwei Personen in der Nähe von Caldereta Container aufgestellt hatten. Dieses Urteil setzt ein Zeichen, um diese Art von Bebauung auf dem Land zu unterbinden.

In den letzten Jahren hat sich die Nutzung von Containern in ländlichen Gegenden Fuerteventuras wie eine Plage verbreitet. Diese werden meist als Wohnraum verwendet. Doch es kursieren sogar Werbeanzeigen in einschlägigen Webportalen, in denen solche Strukturen zur Vermietung als Ferienunterkünfte angeboten werden.

Im Internet werden ehemalige Frachtcontainer, zu „Containerhäusern“ umgebaut, zum Kauf angeboten. Die Preise beginnen ab 6.000 Euro für die günstigsten Modelle bis hin zu 27.000 Euro für Varianten mit Küche und Bad.

Das kürzlich ergangene Urteil des TSJC bestätigt eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Nummer eins in Las Palmas. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden könnte, stärkt es die Bemühungen der Institutionen, gegen dieses Phänomen vorzugehen. In diesem Fall hatte die Gemeindeverwaltung von La Oliva eine Verfügung gegen Container in Caldereta erlassen, die bereits vom Verwaltungsgericht validiert wurde.

Die Eigentümer der Container argumentierten, dass ein „angeblicher Fehler“ des Gerichts vorliege, und bestanden darauf, dass die „Bebauung“, die aus einigen Containern bestand und sich in der Einflusszone des ländlichen Siedlungsgebiets Caldereta befand, „legalisierbar“ sei. Sie beriefen sich auf die Subsidiaritätsnormen von La Oliva sowie auf den Raumordnungplan von Fuerteventura (PIOF), der besagt, dass das Grundstück in einem „dispersen ländlichen Siedlungsgebiet“ liegt.

Die Gemeindeverwaltung hielt dagegen und erklärte, dass die Frage nicht darin liege, „ob das Grundstück“ mit den Containern „mehr oder weniger als 2.500 Quadratmeter“ habe – das sei die Mindestfläche laut der 2018 eingeführten ländlichen Bodenordnung der Gemeinde. Entscheidend sei vielmehr „die klare Verletzung der allgemeinen Bestimmungen“ dieser Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung traditioneller Typologien.

Auf ländlichem Boden in La Oliva, der Gemeinde, die am stärksten von diesem Phänomen betroffen ist, müssen alle Bauten traditionellen Baustilen entsprechen. Erlaubt ist lediglich die „Sanierung traditioneller Architektur“, und bei Nutzung als ländlicher Tourismusbetrieb darf das Gebäude um bis zu 50 % erweitert werden. Bei Nutzung als Familienwohnsitz ist eine Erweiterung auf maximal 40 Quadratmeter pro Familienmitglied erlaubt. In jedem Fall müssen die Bauten an das Gelände angepasst werden, Erdbewegungen sind zu vermeiden, sie sollen „immer windgeschützt“ errichtet werden, mit „einfachen und schlichten Bauformen“ und „geometrisch klaren Grundrissen“.

Ein Gutachten des Technischen Büros für Stadtplanung, der im verhandelten Fall vorgelegt wurde und ein „ausführliches fotografisches Dokument“ beinhaltete, kam zu dem Schluss, dass die Container „eindeutig“ nicht die „ästhetischen Anforderungen“ erfüllen, die für ländliches Bauland vorgeschrieben sind. Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass „offensichtlich“ sei, dass Container „nicht den traditionellen Bautypologien“ entsprechen.

In seiner Klageerwiderung auf die Berufung beim TSJC wies die Stadtverwaltung ironisch darauf hin: „Uns wird nicht gesagt, dass ein Container ein traditionelles architektonisches Element ist, ebenso wenig, dass seine Farben und Texturen typische Bestandteile der ländlichen Landschaft sind.“ Es werde nicht einmal behauptet, dass die Container die Vorschriften einhalten, „weil das praktisch unmöglich zu rechtfertigen ist“.

340 Verfahren wegen Verstößen gegen Bauvorschriften auf Fuerteventura

Die Zahl der Verfahren wegen illegaler Container, Hütten, Installationen und Wohnwagen auf Fuerteventura ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Nach den neuesten offiziellen Angaben der Kanarischen Agentur für Umweltschutz, die etwa drei Monate alt sind, wurden zwischen 2020 und 2024 rund 340 Verfahren zu diesem Thema eröffnet. Eine entscheidende Rolle bei der Entdeckung dieser Verstöße spielen dabei zunehmend Drohnen.

Von den insgesamt 340 Verfahren betreffen 32 Hütten, 45 Wohnwagen, 70 Container und 193 sonstige Installationen. Die Gemeinde La Oliva ist mit 138 Fällen am stärksten betroffen, gefolgt von Puerto del Rosario mit 78, Tuineje mit 62, Pájara mit 39, Antigua mit 21 und Betancuria mit zwei Fällen.

Von den Verfahren in La Oliva richten sich 21 gegen Container. In Puerto del Rosario gibt es 19 solcher Verfahren, in Tuineje 18, in Antigua fünf, in Pájara sechs und in Betancuria ein Verfahren.

In 287 der 340 Verfahren war die Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) der Anzeigensteller. 14 Anzeigen stammten von Gemeindeverwaltungen, 23 von der Spezialeinheit für Naturschutz der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza/ SEPRONA) und der Rest von anderen Behörden oder Privatpersonen.

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