Ab dem 1. Februar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Kriterien für die Berechnung der außergewöhnlichen und vorübergehenden Kraftstoffvergünstigung auf den Kanarischen Inseln festlegt, die keine Hauptinseln („islas no capitalinas“) sind. Die beiden „Hauptinseln“ (islas capitalinas) sind Gran Canaria und Teneriffa. Die Nicht-Hauptinseln sind folglich Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro.
Mit der Subventionierung der Spritpreise sollen die Nachteile einer „doppelten Insellage“ ausgeglichen werden, die zu einer Verteuerung der Kraftstoffpreise z.B. durch die höheren Transportkosten von den Haupt- zu den Nebeninseln entsteht.
Die maximale Vergünstigung beträgt 30 Cent pro Liter, während die Mindestvergünstigung bei 5 Cent pro Liter liegt.
Das „Ministerium“ („consejería“) der kanarischen Regierung für Finanzen und Europabeziehungen unter der Leitung von Matilde Asián hat in das Haushaltsgesetz 2025 der Kanarischen Autonomen Gemeinschaft eine Erweiterung der bisherigen Kraftstoffvergünstigung aufgenommen. Die Vergünstigung galt bislang nur für La Palma, El Hierro und La Gomera und wird nun auf alle Nicht-Hauptinseln ausgedehnt.
Konkret bedeutet dies:
- Fuerteventura erhält eine Vergünstigung von 5 Cent pro Liter,
- La Palma 10 Cent pro Liter,
- La Gomera 20 Cent pro Liter,
- El Hierro 30 Cent pro Liter.
Diese Beträge gelten für Februar und März 2025.
Die Höhe der Vergünstigung wird vierteljährlich an die tatsächlichen Treibstoffpreise angepasst. Dabei wird der Durchschnittspreis auf der jeweiligen Insel mit denene von Gran Canaria und Teneriffa verglichen. So kann die Vergünstigung je nach Insel variieren oder sogar entfallen.
Laut Matilde Asián stellt die neue Regelung „einen wichtigen Fortschritt dar, da die Preise nun genauer an die jeweilige Realität der Inseln angepasst werden, um die tatsächlichen Mehrkosten der Bewohner auszugleichen“.
Kriterien zur Berechnung der Vergünstigung:
- 30 Cent pro Liter, wenn der Preisunterschied zur Durchschnitt der Hauptstadtinseln mindestens 30 Cent beträgt.
- 25 Cent pro Liter bei einer Differenz zwischen 25 und 30 Cent.
- 20 Cent pro Liter bei einer Differenz zwischen 20 und 25 Cent.
- 15 Cent pro Liter bei einer Differenz zwischen 15 und 20 Cent.
- 10 Cent pro Liter bei einer Differenz zwischen 10 und 15 Cent.
- 5 Cent pro Liter bei einer Differenz zwischen 5 und 10 Cent.
Liegt die Differenz unter 5 Cent, entfällt die Vergünstigung.
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