Polizei zieht zwei Verkehrsstraftäter in Fuerteventuras Hauptstadt aus dem Verkehr

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Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, hat am Abend des 22. Januar 2025 zwei Männer festgenommen, denen mehrere Straftaten gegen die Verkehrssicherheit zur Last gelegt werden. Dies gab das Rathaus von Puerto del Rosario am Morgen des 23. Januar 2025 in einer Pressemitteilung bekannt.

Beim ersten Beschuldigten handelt es sich um einen 19-jährige Fahranfänge. Dieser wurde gegen 21 Uhr geblitzt, weil er auf der FV-2 bei der Einfahrt nach Puerto del Rosario mit 127 km/h unterwegs war. Auf diesem Abschnitt gilt jedoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch ein Radarfahrzeug der Gemeindepolizei festgestellt.
In Spanien gilt die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 60km/ innerorts und um 80km/h außerorts als Straftat. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb dieser Grenzwerte handelt es sich dagegen „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit.

Die Straftat der Geschwindigkeitsüberschreitung ist mit einer Gefängnisstrafe von 3 bis 6 Monaten oder gemeinnütziger Arbeit von 30 bis 60 Tagen bedroht. Hinzu kommt ein Fahrverbot von 1 bis 4 Jahren Jahren.

Der zweite Beschuldigte, ein 66-jähriger Fahrer, hat die zulässige Alkoholgrenze um das Dreifache überschritten und war zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, da ihm diese zuvor entzogen worden war. Der Wiederholungstäter wurde gegen Mitternacht auf der Avenida Reyes de España in Puerto del Rosario fahrend aufgegriffen.

Ab einem Atemalkoholgehalt von mehr als 0,6 Promille oder einem Blutalkoholgehalt von 1,2 Promille gilt Fahren unter Alkoholeinfluss in Spanien als Straftat. Es drohen 3 bis 6 Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder gemeinnützige Arbeit von 31 bis 90 Tagen, sowie ein Fahrverbot von 1 bis 4 Jahren.
Die Strafen können deutlich höher ausfallen, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss eine gefährliche Fahrweise an den Tag legt.

Für das Fahren trotz Führerscheinentzug kommt dasselbe Strafmaß hinzu.
Beide Fahrer werden der Begehung von Straftaten gegen die Verkehrssicherheit beschuldigt. Die Lokalpolizei hat die entsprechenden Ermittlungsakten an die Justizbehörden weitergeleitet.

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