Polizei identifiziert Influencerin auf Fuerteventura nach unerlaubtem Besteigen der Montaña Tindaya

Tindaya-Influencerin

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Seit 2019 ist das Betreten Fuerteventuras heiligen Berges, der Montaña sagrada de Tindaya, verboten. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen dieses Verbot ignorieren und die zum Kultur- und Naturdenkmal erklärte archäologische Fundstätte trotzdem betreten.

Die Bußgelder für leichte Verstöße gegen die Gesetze zum Schutz des Kulturerbes beginnen bei 3.000€. Sehr schwere Verstöße können mit bis zu 600.000€ geahndet werden. Letzteres träfe z.B., wenn schwere Schäden oder Zerstörungen an den geschützten Gütern verursacht würden.

Trotz der deutlich angebrachten Verbotsschilder und der hohen Bußgelder hat eine spanische Influencerin sich nicht nur über das Verbot hinweggesetzt, sondern sich auch noch dabei filmen lassen und das Video am 17. Januar 2025 in den sozialen Medien verbreitet.

Das Video hat auf Fuerteventura zu einer Welle der Empörung geführt, was wiederum die Behörden auf den Fall aufmerksam gemacht hat. Die Umweltschutzabteilung der Guardia Civil (Seprona) und die Umweltbeamten der Inselregierung haben die Autorin des Videos identifiziert, nachdem mehrere Anzeigen eingegangen waren.

Die Ermittlungen bestätigten, dass die Touristin tatsächlich die geschützte Zone der Montaña de Tindaya betreten und damit gegen geltende Gesetze verstoßen hat.

Die Guardia Civil weist darauf hin, dass der Zugang zum Gipfel der Montaña de Tindaya seit 2019 aufgrund des Schutzes des archäologischen Erbes eingeschränkt ist.

Diese Maßnahme wurde durch eine Resolution des Cabildo de Fuerteventura, konkret durch die Kultur- und Denkmalpflegeabteilung, umgesetzt, da die Montaña de Tindaya den Status eines Kulturguts (Bien de Interés Cultural) besitzt.

Nach diesem Vorfall erinnerte die Guardia Civil alle Interessierten an der Erkundung solcher Orte daran, sich vorab über geltende Vorschriften, Einschränkungen und Zugangsbedingungen zu informieren. Sie betonte, dass die Freude an idyllischen Landschaften und das Teilen von Fotos und Videos in geschützten Gebieten im Einklang mit der Achtung der Natur und der Einhaltung der Gesetze stehen muss, insbesondere in Naturschutzgebieten.

Die Guardia Civil hat gewarnt, dass Verstöße gegen geltende Vorschriften oder Handlungen, die Schäden an geschützten Orten wie der Montaña de Tindaya verursachen, als sehr schwerwiegend eingestuft werden und mit Geldstrafen von 150.000 bis 600.000 Euro geahndet werden können.

Im oben beschriebenen Fall muss jedoch ermittelt und beweiskräftig nachgewiesen werden, ob überhaupt Schäden verursacht worden sind. Da dies schwierig sein dürfte, falls die Frau sich nicht gerade dabei filmen ließ, wie sie Schäden anrichtet, muss sie wohl eher mit einem Bußgeld im Bereich von 3.000€ rechnen. Dennoch ist dies hoffentlich eine Lehre, die auf Fuerteventura geltenden Gesetze einzuhalten.

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