Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 11 Jahren und die Ausweisung aus Spanien für einen Mann, der ein 11-jähriges Mädchen auf Fuerteventura sexuell missbraucht haben soll.
Die mündliche Verhandlung ist für den 03. Dezember 2024 vor der zweiten Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas angesetzt.
Der Angeklagte, ein Mann kolumbianischer Staatsangehörigkeit, lebte in Puerto del Rosario und kümmerte sich gelegentlich um den Sohn und die Schwester seiner Partnerin, die zum Zeitpunkt der Vorfälle sechs bzw. 11 Jahre alt waren.
Laut Anklageschrift soll der Angeklagte, wenn er mit den Kindern gespielt und sie „gekitzelt“ hat, seine Finger in die Unterhose des Mädchens gesteckt haben, um ihre Genitalien zu berühren.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 09. Dezember 2019 von dem Mädchen eine Massage verlangt haben. Später soll er sie hingelegt, ausgezogen und ihr Gesicht mit einem Handtuch bedeckt haben. Die weiteren expliziten Ausführungen, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Klageschrift vorgetragen hat, möchten wir unseren Lesern an dieser Stelle ersparen.
Das Mädchen erlitt ein posttraumatisches Belastungssyndrom mit Angstzuständen, Depressionen und sozialer Isolation, verbunden mit Aufenthalten in Gesundheitseinrichtungen, wie in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft dargelegt wird. Außerdem, so die Staatsanwaltschaft, sei der Entwicklungsprozess und die soziale Integration des Mädchens „schwerwiegend gestört“ worden.
Daher fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren wegen des Missbrauchs einer Minderjährigen sowie ein Kontakt- und Annäherungsverbot mit einem Radius von 500 Metern für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Zusätzlich wird eine fünfjährige Überwachung nach der Haft gefordert, verbunden mit einem Verbot, im selben Ort wie das Opfer zu wohnen. Außerdem soll dem Angeklagten für einen Zeitraum von 20 Jahren untersagt werden, mit Minderjährigen zu arbeiten oder an Aktivitäten teilzunehmen, an denen auch Minderjährige teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt zudem, dass die Haftstrafe mindestens sieben Jahre in Spanien vollzogen wird, bevor der Angeklagte ausgewiesen wird – entweder nach Verbüßung des festgelegten Strafteils, bei Erreichen des dritten Strafvollzugsgrades oder bei Gewährung einer Bewährung.
Abschließend fordert die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von 45.000 Euro für das Opfer als zivilrechtliche Wiedergutmachung.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/