Rechtsgutachten des Cabildo de Fuerteventura stützt Position gegen Suche nach Seltenen Erden

Seltene-Erden-Paragrafen

Ein von spezialisierten Juristen erstelltes Gutachten, das von der Präsidentin des Cabildo von Fuerteventura, Lola García, in Auftrag gegeben wurde, soll bestätigen, dass das Verfahren bezüglich der Genehmigungen für die Gewinnung Seltener Erden auf der Insel durch die Regierung der Kanaren nicht ordnungsgemäß geführt wurde.

Dies gab die Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo) am 3. Dezember 2024 in einer Pressemitteilung bekannt.

Diese rechtstechnische Analyse stützt die Position der Inselverwaltung, die jegliche Form des Abbaus auf Fuerteventura entschieden ablehnt. Sie argumentiert, dass solche Aktivitäten mit den geltenden Vorschriften sowie den natürlichen und kulturellen Werten der Insel unvereinbar sind.

Präsidentin Lola García bekräftigte erneut das Engagement des Cabildo für den Schutz der natürlichen und kulturellen Ressourcen der Insel. „Unsere Haltung ist klar und unerschütterlich: Wir werden keine Abbauaktivitäten zulassen, die das ökologische Gleichgewicht sowie unser Erbe und Territorium, das zum Biosphärenreservat erklärt worden ist, gefährden. Diese Gutachten bestätigen, dass das Gesetz auf unserer Seite ist, und wir werden weiterhin alle rechtlichen Mittel nutzen, um Fuerteventura zu schützen.“

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die von der Firma Tenáridos eingereichten Anträge auf Genehmigungen für Forschungsarbeiten rechtliche Mängel aufweisen, durch die sie als gesetzeswidrig einstufen sind. Zu den Defiziten zählen unpräzise Projektbeschreibungen und schwerwiegende Versäumnisse, wie das Fehlen einer vorherigen Stellungnahme der Umweltbehörde zu möglichen Auswirkungen auf Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerks.

Außerdem hebt das Gutachten hervor, dass die geplanten Aktivitäten mit dem Schutzstatus des Gebietes nicht vereinbar sind. Laut dem Raumordnungsplan von Fuerteventura (PIOF) ist auf Böden mit Umwelt-, Kultur- und Territorialschutz jegliche Abbauaktivität untersagt, insbesondere in einem Umkreis von drei Kilometern um die Montaña de Tindaya.

Das Gutachten betont ferner, dass die Ablehnung der Anträge keine Entschädigungsansprüche seitens der Firma begründet, es sei denn, es läge spezifisches administratives Fehlverhalten vor. Dies stärkt die rechtliche Position des Cabildo zusätzlich.

In Bezug auf den im Verfahren eingereichte Biodiversitätsgutachten wird festgestellt, dass das vorgelegte Umweltinventar offensichtlich unzureichend ist. Es wurden nahezu keine geschützten Arten, natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse oder Natura-2000-Gebiete berücksichtigt. Infolgedessen gehen die Gutachter davon aus, dass keine angemessene Bewertung der Umweltfolgen der Explorationsarbeiten und ihrer potenziellen Auswirkungen auf die natürliche Umgebung vorgenommen wurde.

Die Inselverwaltung hält die Entscheidungen zur Zulassung dieser Anträge für rechtswidrig und hat die Generaldirektion für Industrie der kanarischen Regierung aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse aufzuheben und die Verfahren in den Stand vor der Zulassung zurückzuversetzen. Sie betont die Notwendigkeit, die Vorschläge unter strengen Umwelt-, Raum- und Kulturschutzkriterien zu prüfen, um den Schutz des Territoriums sicherzustellen.

Die Kanarische Regierung hatte erst Mitte November 2024 eingeräumt, dass die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung für die Suche nach Seltenen Erden auf Fuerteventura weitergeht. Dabei stützte sich die Regierung ebenfalls auf Gutachten, die zu dem Schluss kamen, dass die Genehmigungen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zu genehmigen sind.

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