Lange Haftstrafen gegen Hoteliers im Norden von Fuerteventura wegen Steuerhinterziehung gefordert

Oasis-Dunas-Corralejo

Die Zweite Kammer des Provinzgerichts Las Palmas verhandelt am 4. Dezember 2024 den Fall der Unternehmer Andrés und Carlos Bardeau de la Vega. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von jeweils 20 Jahren, da sie auf Fuerteventura und in Österreich ein Firmennetzwerk geschaffen haben sollen, um die Zahlung von fast acht Millionen Euro an die Steuerbehörde zu umgehen.

Die Unternehmer stehen hinter den Unternehmen Oasis Duna de Corralejo, Inversiones Turísticas El Cotillo, Oasis Papagayo und Oasis Village, die Beherbergungsbetriebe und Immobilien in Corralejo bewirtschaften.

Diese Gesellschaften hatten millionenschwere Steuerschulden aufgrund nicht abgeführter Steuereinbehalte für Mitarbeitergehälter. Die Schulden beliefen sich auf über 2,9 Millionen Euro für Oasis Duna, mehr als 1,7 Millionen Euro für Inversiones Turísticas El Cotillo, 1,4 Millionen Euro für Oasis Papagayo und weitere 1,7 Millionen Euro für Oasis Village.

Um die Schulden zu umgehen, gründeten sie 2009 die Firma Explotaciones Reunidas de Corralejo und übertrugen „mündlich“ den Betrieb der touristischen Aktivitäten der verschuldeten Gesellschaften auf diese Firma. Diese verfügte jedoch über keinerlei Personal oder Betriebsmittel. Ziel war es, einer Pfändung durch die Steuerbehörde zu entgehen. Nur etwa 30 Prozent der Einnahmen wurden an die ursprünglichen Unternehmen zurückgeführt, gerade genug, um die Lieferanten zu bezahlen. Der Großteil der Einnahmen floss laut Staatsanwaltschaft in andere, ebenfalls von den Brüdern kontrollierte Firmen, wie Blokimax und Amanecer de Corralejo.

Als die Steuerbehörde den Vorgang entdeckte, leitete sie Ermittlungen gegen Explotaciones Reunidas de Corralejo ein. Daraufhin gründete ein naher Verwandter der Angeklagten in Österreich ein weiteres Unternehmen, Fue Sonnen Reisen GmbH, auf das die gesamten Einnahmen der touristischen Aktivitäten in Fuerteventura umgeleitet wurden.

Vier Fälle von Vermögensverschiebung

Im Februar 2017 wurde diese zweite Struktur aufgrund einer Steuerprüfung, an der sowohl spanische als auch österreichische Beamte beteiligt waren, aufgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern vier Fälle von Vermögensverschiebung vor, einen für jede der verschuldeten Firmen. Sie fordert für jeden Angeklagten eine Freiheitstrafe von fünf Jahren pro Delikt, was eine Gesamtstrafe von 20 Jahren ergäbe.

Zusätzlich beantragt die Staatsanwaltschaft Geldstrafen in Höhe von 198.000 Euro pro Angeklagtem, 432.000 Euro pro Unternehmen sowie die Auflösung der betroffenen Gesellschaften. Weiterhin sollen die Angeklagten die ausstehenden Steuerschulden an die Steuerbehörde zurückzahlen.

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