Die Guardia Civil hat am 20. November 2024 auf Fuerteventura eine Person identifiziert, die in den Dünen von Corralejo, einer als ZEPA (Sondergebiet für den Schutz von Vögeln) ausgewiesenen Zone, mit einer Drohne geflogen ist. Außerdem verfügte der Drohnenpilot nicht über die gemäß den Vorschriften der Luftsicherheit erforderlichen Unterlagen.
Angesichts des zunehmenden unsachgemäßen Einsatzes von Drohnen intensiviert die Guardia Civil ihre Überwachung in den Schutzgebieten auf Fuerteventura. Mit dieser Maßnahme Reagiert die Guardia Civil auf zahlreiche Beschwerden über Drohnen in ökologisch und kulturell sensiblen Gebieten.
Obwohl Drohnen beeindruckende Perspektiven für Foto- und Videoaufnahmen bieten, verdeutlicht der jüngste Vorfall auf Fuerteventura die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit den fliegenden Kameras. Naturschutzgebiete wie die Dünen von Corralejo erfordern z.B. besondere Genehmigungen für Drohnenflüge. Bei Flügen in der entfernteren Umgebung von Flughäfen sind je nach Flughöhe ebenfalls bestimmte Vorschriften einzuhalten.
Am 20. November 2024 beobachtete die Zoll- und Grenzschutzpatrouille von Puerto del Rosario während ihrer routinemäßigen Überwachung der Küsten in den Dünen von Corralejo im Norden von Fuerteventura einen ausländischen Touristen, der mit einer Drohne und immersiver FPV-Brille (First Person View) ohne Unterstützung eines Beobachters über das ZEPA-Gebiet flog. Dieses Gebiet ist Lebensraum geschützter Arten wie z.B. des Gelbschnabel-Sturmtauchers.
Die Beamten griffen angesichts der wachsenden Zahl von Beschwerden über Drohnen in Schutzgebieten sofort ein. Der Drohnenpilot konnte weder die erforderlichen Dokumente wie Fluggenehmigungen, Drohnenpiloten-Zertifikate und Haftpflichtversicherung vorweisen, noch war seine Drohne registriert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da es sich um einen Verstoß gegen die Luftsicherheits- und Umweltschutzgesetze handelt, hat die Guardia Civil Anzeigen bei der spanischen Luftsicherheitsbehörde (AESA) und der kanarischen Regierung eingereicht. Diese könnten zu erheblichen Strafen führen.
Der Vorfall dient als Erinnerung für Drohnenbegeisterte: Die Faszination, Fotos und Videos in landschaftlich reizvollen, jedoch eingeschränkten Gebieten zu erstellen, muss mit Respekt für die Natur und der Einhaltung der Gesetze in Einklang gebracht werden, insbesondere Gebieten, die unter Naturschutz stehen, oder in der Nähe von Flughäfen.
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