Festnahme nach tödlichem Streit im Norden von Fuerteventura

Handschellen

Die Guardia Civil hat am Nachmittag des 29. Dezember 2024 auf Fuerteventura einen der Tatverdächtigen im Fall des in Corralejo getöteten dänischen Touristen festgenommen.

In den frühen Morgenstunden des 27. Dezember war es in Corralejo zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen, bei der einer der Beteiligten rund eine Stunde später an den Folgen seiner Verletzungen verstarb, die ihm mit einem Messer zugefügt worden waren. Ein weiterer dänischer Tourist wurde durch Schläge mit einem Knüppel verletzt. Über die Schwere seiner Verletzungen machte die Polizei keine weitere Angaben.

Es sind keine Angaben zur Identität des Tatverdächtigen nach außen gedrungen. Auch der Grad der Tatbeteiligung des Festgenommen ist zurzeit nicht bekannt. Der Ermittlungsrichter hat das sogenannte Ermittlungsgeheimnis (secreto de sumario) angeordnet. Dadurch soll verhindert werden, dass weitere Ermittlungen behindert werden.

Die Festnahme des Tatverdächtigen erfolgte im Gemeindegebiet von La Oliva.

Die Polizei sucht zurzeit offenbar nach zwei weiteren Personen, die an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein sollen. Mutmaßlich standen die beiden dänischen Touristen beim nächtlichen Streit mindestens drei Gegnern gegenüber, von denen mindestens einer ein Messer und ein weiterer einen Knüppel einsetzte.

Bei dem Streit ging es mutmaßlich um Drogen. Einer ersten Hypothese zufolge sollen die beiden Dänen Drogen gekauft haben. Als sie die mutmaßlichen Dealer später wegen der schlechten Qualität zur Rede stellen wollten, kam es zu der Gewalteskalation.

Mord und Totschlag spanischen Strafrecht

Genau wie das deutsche Strafrecht unterscheidet auch das spanische Strafrecht zwischen Mord (asesinato) und Totschlag (homicidio).

Totschlag liegt vor, wenn der Täter einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig das Leben nimmt. Bei Mord muss zusätzlich mindestens eines der sogenannten Mordmerkmale vorliegen. Die vier Mordmerkmale sind Heimtücke, Gegenleistung, Grausamkeit oder die Verdeckung oder Ermöglichung einer anderen Straftat.

Das Strafmaß für Totschlag beträgt laut spanischem Strafgesetzbuch 10 bis 15 Jahre. Für Mord sieht das Gesetz 15 Jahre bis lebenslänglich vor.

Mord kann im Gegensatz zum Totschlag nur mit Vorsatz begangen werden.

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