Die Besetzung von Wohnungen durch sogenannte „Okupas“ ist in ganz Spanien, und somit auch auf den Kanarischen Inseln, nach wie vor ein großes Problem für betroffene Eigentümer.
Zwar hat das spanische Parlament einer Gesetzesänderung zugestimmt hat, die es ermöglicht, die Straftaten des Hausfriedensbruchs und der Hausbesetzung in einem Schnellverfahren zur verhandeln. Doch die Änderungen müssen noch vom Senat abgesegnet werden, sodass es noch eine Weile dauern wird, bis Wohnungseigentümer von den neuen Vorschriften der Strafprozessordnung profitieren können.
Bis es soweit ist, ziehen sich Räumungsklagen über viele Monate hin. In dieser Zeit erhält der Vermieter keine Mieteinnahmen, sondern muss noch „gutes Geld“ für Anwalts- und Gerichtskosten „hinterherwerfen“. Wenn er Glück hat und gemeinsam mit dem Hausbesetzer keine „vulnerablen“ Personen in seiner Wohnung wohnen, bekommt er irgendwann einen Räumungstitel und kann dann nur hoffen, dass das Inventar nicht zerstört ist, wenn er sein Eigentum wieder in Besitz nehmen kann.
Eigentümer tun also gut daran, alles zu tun, um eine Hausbesetzung von vornherein zu verhindern. Denn sind die Okupas erst einmal in der Wohnung, ist das bei der derzeitigen Rechtslage ein größeres Problem.
Mietbesetzung von Ferienwohnungen auf den Kanaren
Die sogenannte „inquiokupación“ (Kombination aus „inquilino“ = „Mieter“ und „okupación“ = Besetzung) ist eine der „Maschen“, mit Hausbesetzer Wohnungen widerrechtlich in Besitz nehmen. Das perfide daran: der nichts ahnende Vermieter übergibt dem Okupa die Schlüssel zu seiner Wohnung freiwillig und räumt diesem für die Mietzeit den Besitz ein.
Der „Kanarische Verein der Ferienvermieter“ ASCAV hat seine Mitglieder am 24.12.2024 per Rundschreiben erneut vor dieser Vorgehensweise gewarnt.
Ein Mitglied hatte berichtet, dass zurzeit vor allem in Los Cristianos im Süden von Teneriffa gehäuft Fälle aufgetreten sind, in denen Hausbesetzer für einige Tage eine Ferienwohnung angemietet haben und diese nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einfach nicht mehr verlassen haben. Die Häufung dieser Fälle wurde dem betroffenen Mitglied von der Polizei bestätigt.
Natürlich kommt diese Art von Hausbesetzung nicht nur auf Teneriffa vor. Auch auf Fuerteventura und praktisch allen anderen Kanaren wurde von solchen Fällen bereits berichtet.
Für die Vermieter von Ferienwohnungen sind solche Absichten des Mieters zur schwer zu durchschauen, insbesondere dann, wenn die Vertragsanbahnung über einschlägige Portale erfolgt und praktisch kein direkter Kontakt zwischen Mieter und Vermieter besteht.
Der Vermieter kann kaum mehr tun, als vor Übergabe der Schlüssel die Personalien aller in die Wohnung einziehender Personen durch Vorlage der Originalausweise zu überprüfen. Dazu sind Vermieter ohnehin gesetzlich verpflichtet.
Besonders hoch dürfte das Risiko für Vermieter sein, deren Ferienwohnung nicht zu 100% legal ist. In einem solchen Fall muss der Vermieter natürlich damit rechnen, dass seine illegale Vermietung auffliegt und er von der Tourismusbehörde ein Bußgeld aufgebrummt bekommt.
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