Gegen Mittag des 22. November 2024 hat sich eine 40-Jährige beim Surfen an einer schwer zugänglichen Stelle an der Playa La Laguna an der Nordküste von Fuerteventura zwischen Majanicho und der Playa de Mejillón verletzt, sodass sie per Hubschrauber gerettet werden musste.
Um 12:09h wurde das Koordinationszentrum für Notfälle und Sicherheit der kanarischen Regierung (Centro Coordinador de Emergencias y Seguridad/ CECOES/ Telefon 112) verständigt. Der Anrufer erklärte die Situation und gab an, dass die Surferin sich am Bein verletzt hatte und sich in einer schlecht zugänglichen Zone der Küste befand.
Aus diesem Grund aktivierte die Rettungsleitstelle den Rettungshubschrauber der GES (Grupo de Emergencias y Salvamento) der kanarischen Regierung und einen Rettungswagen des Kanarischen Notfalldienstes (Servicio de Urgencias Canario / SUC).
Die Besatzung des Hubschraubers machten die verletzte Surferin ausfindig, seilten sich zu Ihr ab und leisteten ihr Erste Hilfe. Anschließend wurde die Frau für den Transport vorbereitet und zum Flughafen von Fuerteventura ausgeflogen. Dort wurde sie nach der Landung vom Personal des SUC in Empfang genommen und mit dem Rettungswagen zum Inselkrankenhaus in Puerto del Rosario gefahren.
Nach Angaben des SUC auf der Webseite der kanarischen Regierung diagnostizierten die Einsatzkräfte vor Ort, vorbehaltlich etwaiger Komplikationen, ein „Trauma an einer unteren Extremität von moderatem Charakter“.
Angaben über die Nationalität der Surferin oder über die weiteren Umstände des Unglücks machten die Behörden nicht.
Surfen wird von der kanarischen Regierung als Risikosport eingestuft
Wie die meisten anderen Wassersportarten ist auch das Surfen von der kanarischen Regierung als Risikosportart eingestuft. Das bedeutet dass, ein Sportler unter Umständen für die Kosten seiner Rettung aufkommen muss.
Unternehmen, Vereine und sogar Privatpersonen, die Risikoaktivitäten anbieten bzw. organisieren, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch die Kosten für Rettungseinsätze ihrer Teilnehmer aufkommt.
Privatpersonen, die Risikoaktivitäten durchführen, sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung das Risiko der Ausübung ihrer Sportart abdeckt und auch Rettungseinsätze bezahlt.
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