Tiny-Häuser verboten: Kampagne gegen illegale Parzellierungen im Süden von Fuerteventura

Illegale-Parzellen-Gran-Tarajal

Wohnungen sind auf Fuerteventura knapp, die Mieten entsprechend teuer. Immer wieder kommt in den Sozialen Medien und einschlägigen Internetportalen die Frage auf, ob man nicht auf Fuerteventura irgendwo „in der Pampa“ ein billiges Grundstück kaufen und darauf ein sogenanntes „Tiny House“ installieren kann. Die Antwort ist eindeutig: nein!

Eine Bebauung zu Wohnzwecken ist grundsätzlich nur auf ausgewiesenem Bauland in sogenannten Urbanisationen oder Ortschaften möglich, oder aber in ländlichen Siedlungen (asentamientos rurales).

Sowohl in Ortschaften als auch in ländlichen Siedlungen sind Mindestgrundstücksgrößen festgelegt. In de meisten Bebauungsplänen ist auch bestimmt, dass nur ein Haus pro Grundstück gebaut werden darf.

Die als „Tiny-Häuser“ bekannten Mini-Häuschen können die gesetzlich festgelegten Mindeststandards für die Bewohnbarkeit („habitabilidad“) in der Regel nicht erfüllen und sind schon deshalb nicht genehmigungsfähig.

Obwohl also diese Form des Wohnens aus rechtlichen Gründen auf Fuerteventura nicht möglich ist, gibt es immer wieder findige Spekulanten, die entsprechende Angebote auf den Markt bringen. Es wird einfach ein Grundstück gekauft, ein bisschen eingeebnet und in angebliche Parzellen „aufgeteilt“.

illegale Parzellierung Tuineje Fuerteventura
Hier wurde offenbar ein Grundstück zur „Parzellierung“ vorbereitet.

Mancherorts lässt es das Baurecht zu, tatsächlich eine Grundstücksteilung durchzuführen und diese im Kataster und Eigentumsregister auch abzubilden. Allerdings dürfen diese Grundstücke nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Im besten Fall darf legal ein landwirtschaftlicher Geräteschuppen (cuarto de aperos) gebaut werden.

Diese illegale Parzellierung ist eines der größten Probleme im Bereich der Raumordnung, nicht nur auf Fuerteventura, sondern überall auf den Kanarischen Inseln.

Bis Mitte Oktober 2024 hatte die Kanarische Umweltschutzagentur bereits 1.084 Verfahren wegen der illegalen Nutzung von Grund und Boden eingeleitet.

Aktion gegen illegale Parzellierung im Süden von Fuerteventura

Mitte November 2024 hat das „Ministerium“ (consejería) für Territorialpolitik, territoriale Kohäsion und Wasser der kanarischen Regierung eine Kampagne zur Bekämpfung illegaler Parzellierungen auf landwirtschaftlich geschütztem Boden in Tuineje gestartet.

Anlass war die Besorgnis der Gemeindeverwaltung von Tuineje wegen die Zunahme verschiedener provisorischer und illegaler Bauten, die das Landschaftsbild beeinträchtigen und gegen städtebauliche Vorschriften verstoßen.

Drohnen illgale Parzellierung Fuerteventura Tuineje
Ein „Selfie“ mit der Drohne, die zur Inspektion aus der Luft eingesetzt wird. Es ist ein Fahrzeug der Kanarischen Polizei, ein Fahrzeug der kanarischen Regierung und zwei Fahrzeuge der Umweltbehörde des Cabildo zu sehen.

Ein Inspektionsteam der Kanarischen Agentur für den Schutz der natürlichen Umwelt (ACPMN) entdeckte an einem einzigen Vormittag zehn neue Verstöße. Diese kommen zu 15 laufenden Verfahren hinzu, deren Eigentümer bereits zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Bodens aufgefordert wurden.

Zum ersten Mal wurde der Einsatz von der Autonomen Polizei unterstützt, die künftig auch die ACPMN bei Überwachungs- und Schutzmaßnahmen des Territoriums begleiten wird. Außerdem beteiligten sich Beamte der Gemeindepolizei von Tuineje und Umweltbeamte der Inselregierung von Fuerteventura (Cabildo).

Eine Drohneneinheit des Cabildo unterstützte die Inspektions- und Dokumentationsarbeiten.

Montserrat Ortega, Direktorin der ACPMN, erklärte: „Die Behörden von Tuineje sind zutiefst besorgt über die Zunahme solcher illegalen Parzellierungen. Unsere Aufgabe ist es, diese Praktiken zu bekämpfen und zu verhindern, dass landwirtschaftlich geschütztes Gebiet in kleine Parzellen aufgeteilt wird. Diese dienen oft als Standorte für provisorische Bauten, die entweder als Zweitwohnsitze oder zur Vermietung genutzt werden, was einen schweren Verstoß gegen den Schutz des Territoriums und die Planungsrichtlinien darstellt.“

Die Verantwortlichen werden aufgefordert, das Gelände unverzüglich in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Schwerwiegende Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 60.000 und 150.000 Euro für die Parzellierung und zwischen 6.000 und 150.000 Euro für den Bau geahndet werden.

„Diese speziellen Einsätze der Agentur dienen nicht dazu, Einnahmen zu generieren“, betonte Ortega, „sondern in erster Linie dazu, den entstandenen Schaden am Territorium zu beheben und ein abschreckendes Signal an jene zu senden, die den landschaftlichen und ökologischen Wert nicht respektieren.“

Der Einsatz in Tuineje brachte außerdem eine verlassene Farm in der Gegend von El Cuchillete ans Licht, auf der sich erhebliche Mengen Abfall und defekte Elektrogeräte angesammelt haben. Auch hierfür wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet.

Die ACPMN hat in diesem Jahr ihre Überwachungs- und Inspektionskampagnen auf allen Inseln verstärkt. Dabei kommt die im Februar 2024 auf Fuerteventura vorgestellte Drohneneinheit zum Einsatz, die Teil eines spezifischen Plans zur Beseitigung von Containerbauten und zum Schutz der Landschaft ist.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

cd7e77956ab1478fb6a144f0164bc89c
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten