Polizei schließt Cannabis-Club in Fuerteventuras Hauptstadt im Auftrag des Bauamtes

Cannabis-Club-versiegelt

Die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario hat am Morgen des 20. November 2024 die Räumlichkeiten des Cannabis-Clubs „Asociación Cannabica Fuertemery“ in der C/ Vascongadas, 15 in der Hauptstadt Fuerteventuras versiegelt.

Die Schließung des Cannabis-Clubs erfolgte auf Grundlage einer Anordnung des Bauamtes der Gemeideverwaltung von Puerto del Rosario.

Dies gab die Gemeinde am 21. November 2024 in einer Pressemitteilung bekannt.

Beschwerden von Anwohnern

Anwohner hatten sich über die Aktivitäten des besagten Clubs beschwert, worauf hin die Gemeinde Verstöße gegen die städtischen Bau- und Gesundheitsvorschriften vermutete und eine Untersuchung einleitete.

Nachdem die Gemeindepolizei und ein kommunaler Sachverständiger entsprechende Berichte bzw. Gutachten erstellt hatten, wurde ein Verwaltungsverfahren gegen den Club eingeleitet, das zur Schließung des Clubs durch die Polizei führte.

Welche Verstöße gegen welche Vorschriften dem Cannabis-Club genau vorgeworfen werden, gab die Gemeinde nicht bekannt. Die Tatsache, dass die Schließung vom Bauamt angeordnet wurde, legt jedoch die Vermutung nahe, dass die Schließung nicht wegen strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Abgaben von Drogen erfolgte. In diesen Fall wäre nicht die die Gemeindepolizei, sondern die Guardia Civil zuständig gewesen.

Cannabis-Clubs bewegen sich fast immer in einer rechtlichen Grauzone

In Spanien gibt es keine einheitliche Gesetzgebung zur Regulierung der Cannabis-Clubs. Ihre Existenz stützt sich auf die von der Verfassung garantierte Vereinsfreiheit und darauf, dass der gemeinsame Konsum von Drogen im Privatbereich nicht verboten ist.

Die „Spielregeln“ für die Cannabis-Social-Clubs ergeben sich in Ermangelung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung hauptsächlich aus der Rechtsprechung.

So dürften Cannabisclubs z.B. keine Werbung machen. Neue Mitglieder dürfen nur auf Empfehlung von anderen Mitgliedern aufgenommen werden. Der Club muss die Namen und Daten der Mitglieder registrieren. Neue Mitglieder müssen „gewohnheitsmäßige Konsumenten“ sein. Sämtliche Angebote an Touristen für „Clubtouren“ oder „Mitgliedsausweise“, die man im Internet hin und wieder finden kann, dürften daher die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien nicht erfüllen können.
Natürlich dürfen Cannabisclubs keine Ware an Nichtmitglieder abgeben. Die Mitglieder müssen die Cannabis-Produkte in den Clubräumen konsumieren. Die Produkte dürfen die Räume nicht verlassen.

Da auch die Anforderungen an die Produktion und den Transport der Ware sehr streng sind, entsteht häufig der Verdacht auf Drogendelikte, was oft zur Schließung der Clubs und der Festnahme der Verantwortlichen führt. Erst kürzlich hat die Guardia Civil Ermittlungen gegen einen Cannabis-Club in Morro Jable im Süden von Fuerteventura eingeleitet, in dem die Drogen auch an Touristen verkauft worden sein sollen, die diese nicht im Club konsumierten.

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