1 Mio. Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit bei Behandlung eines Notfallpatienten auf Fuerteventura

Krankenhaus-Fuerteventura-Notaufnahme

Die kanarische Gesundheitsbehörde hat einen Fall schwerer ärztlicher Fahrlässigkeit auf Fuerteventura anerkannt und sich zu einer Zahlung von 1 Mio. Euro als Schadenersatz verpflichtet, um so den Rechtsstreit mit der Familie des Patienten beizulegen. Der Patient kam mit einem Kieferbruch in die Notaufnahme des Allgemeinen Krankenhauses von Fuerteventura, doch laut forensischem ärztlichen Bericht kam es „nachweislich zu einer unbegründeten Verzögerung“ beim Transport des Betroffenen zur Operation. Der Mann erlitt einen Herzstillstand und erlitt schwere Hirnschäden.

Das Angebot der Gesundheitsbehörde über 1 Mio. Euro wurde im Oktober 2024 vom kanarischen Konsultativrat validiert. Es zielt darauf ab, den Rechtsstreit mit der Familie des Betroffenen zu beenden, die ursprünglich mehr als vier Millionen Euro gefordert hatte.

Vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht die Gesundheitsbehörde aufgeforderdt, die Akte herauszugeben, nachdem die Klage wegen Nichterwiderung des Anspruchs auf Amtshaftung eingereicht wurde. Nach über einem Jahrzehnt rechtlicher Schritte, sowohl in der Straf- als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, akzeptierte die Vertreterin des Patienten das Entschädigungsangebot, nachdem die kanarische Regierung die ärztliche Fahrlässigkeit anerkannt hatte.

Der Vorfall ereignete sich am 14. August 2013. An diesem Tag wurde der 44-jährige Patient, der wegen einer Herzkrankheit blutverdünnende Medikamente einnahm, Opfer einer körperlichen Attacke, bei der er einen Kieferbruch erlitt.

Er wurde ins Krankenhaus von Fuerteventura eingeliefert, wo eine mehrfach gebrochene Kieferfraktur mit drei blutenden Stellen diagnostiziert wurde. Eine Verlegung in die Uniklinik auf Gran Canaria zur Kieferoperation war unabdingbar. Sein Transport wurde jedoch auf zwei Tage später geplant, da am Feiertag, 15. August, kein Fluggerät zur Verfügung stand. Der Patient blutete unaufhörlich, und sein Blutdruck sank unter den Normalwert. Die Nacht verbrachte er in einem Zustand von Schweißausbrüchen, Übelkeit und anhaltendem Blutaustritt aus dem Mund.

Am Morgen des 15. August verschlechterte sich sein Zustand durch den Blutverlust, und er erlitt einen Herzstillstand. Die Wiederbelebungsmaßnahmen dauerten neun Minuten, bis sein Puls wiederhergestellt war. Er wurde auf die Intensivstation verlegt, wo die Blutung weiter anhielt. Schließlich wurde er ins Hospital Insular auf Gran Canaria verlegt und dort am Kiefer operiert. Es wurde jedoch festgestellt, dass er aufgrund von Sauerstoffmangel Hirnschäden erlitten hatte. Es wurde versucht, eine Behandlung zur Senkung der Körpertemperatur durchzuführen, die jedoch wegen eines „defekten Geräts“ nicht angemessen durchgeführt werden konnte. Der Patient musste über eine Öffnung im Magen ernährt und durch eine Tracheotomie beatmet werden.

Das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigt, dass das „erhöhte Blutungsrisiko“ aufgrund der klinischen Informationen des Patienten, der eine „künstliche Herzklappe“ hatte, offensichtlich war und stellt einen „kausalen Zusammenhang“ zwischen dem Kieferbruch und dem kontinuierlichen Blutverlust fest, bis zur Operation. Der Bericht stellt fest, dass der Transport des Patienten zur Operation „ab dem Zeitpunkt der Einlieferung ins Allgemeine Krankenhaus von Fuerteventura hätte erfolgen können“.

Zudem hebt der Gerichtsmediziner hervor, dass dem Patienten kein Medikament verabreicht wurde, um die „Gerrinnungshemmer zu stoppen“ und die Blutung zu kontrollieren. Es gibt auch keinen Nachweis, dass er während der 16 Stunden, die er in der Notaufnahme des Krankenhauses von Fuerteventura verbrachte, von Spezialisten für kritische Patienten bewertet wurde. Diese wurden erst informiert, als es zum „verlängerten Herzstillstand“ kam, der Sauerstoffmangel und einen „irreversiblen Hirnschaden“ verursachte. Das Gutachten schlussfolgert, dass sowohl der Herzstillstand als auch die Hirnfolgen „hätten vermieden werden können“. Der Patient verlor seine persönliche Autonomie und benötigt Pflege durch eine andere Person.

Uniklinik hat Übernahme des Patienten abgelehnt

Der Kanarische Gesundheitsdienst (SCS) hatte in einem Bericht vom April 2024 eingeräumt, dass in der Nacht vom 14. auf den 15. August Kontakt mit dem Notruf 112 für die Verlegung des Patienten aufgenommen wurde, nachdem sich dessen Zustand verschlechtert hatte. Der Antrag wurde jedoch „abgelehnt“, da das Hospital Insular auf Gran Canaria „keine Zustimmung erteilte“. Mehr als 11 Jahre später erkennt das Gesundheitsministerium ein Fehlverhalten an, da keine Notfallverlegung eingeleitet wurde, was dramatische Konsequenzen hatte.

Das Untersuchungsgericht Nummer eins in Puerto del Rosario leitete 2013 eine strafrechtliche Untersuchung des Vorfalls ein, erklärte sich jedoch für nicht zuständig und verwies den Fall an das Gericht auf Gran Canaria, das den Fall 2019 übernahm und im September 2021 einstellte.

2022 wurde ein Anspruch auf Amtshaftung eingereicht, auf den die kanarische Regierung nicht fristgemäß reagierte. Die Familie des Patienten musste sich daraufhin an das Verwaltungsgericht wenden. Das Gesundheitsministerium benötigte fast zwei Jahre, um den Bericht zu erstellen, der das Geschehen beleuchtet und die Pflicht zur Entschädigung sowie die Anerkennung der Fahrlässigkeit bestätigt.

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