Razzia führt zu zwei Festnahmen wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis auf Fuerteventura

Kriminalität-Fuerteventura-Handschellen

Die Nationalpolizei hat in Zusammenarbeit mit der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion eine Razzia in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben sowie Geschäften in der Stadt Puerto del Rosario (Fuerteventura) durchgeführt, um mögliche Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte, Sozialversicherungsbetrug und Menschenhandel aufzudecken und zu bekämpfen.

Der Einsatz fand zwischen dem 7. und 13. Oktober statt. Insgesamt wurden sieben Inspektionen durchgeführt und 24 Personen, darunter Verantwortliche und Arbeiter, identifiziert.

Nach Abschluss der Ermittlungen wurden zwei Inhaber bzw. Vorgesetzte festgenommen, denen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte vorgeworfen werden, da sie wiederholt ausländische Staatsangehörige ohne Arbeitserlaubnis in Spanien beschäftigt hatten und dabei die Arbeits- und Einwanderungsvorschriften missachteten.

Zudem wurden auf Veranlassung des Arbeits- und Sozialversicherungsministeriums Bußgelder gegen die Unternehmen der Festgenommenen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeiter ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis verhängt, die sich auf insgesamt 57.000 Euro belaufen.

Straftaten im Bereich der Beschäftigung im spanischen Strafrecht

Die meisten Verstöße gegen die Vorschriften der Sozialgesetzgebung werden in Spanien als Ordnungswidrigkeiten mit der Verhängung Bußgeldern geahndet.

Allerdings gibt es im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen auch diverse Straftatbestände. Diese sind in den Artikeln 311 bis 317 des código penal (spanisches Strafgesetzbuch) geregelt.

Wer z.B. Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muss sich auf eine Haftstrafe von 3 bis 18 Monaten oder eine Geldstrafe von 12 bis 30 Monaten einstellen. [In Spanien werden Geldstrafen in Monaten bemessen. Eine Geldstrafe von einem Monat entspricht 30 Tagessätzen.]

Auch die Auferlegung von illegalen Arbeitsbedingungen unter Einsatz von Täuschung oder Ausnutzung einer Notlage wird mit Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder Gefängnis von 6 Monaten bis 6 Jahren bestraft.

Werden Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt und deren Arbeitnehmerrechte unterdrückt oder eingeschränkt, liegt das Strafmaß zwischen 2 bis 5 Jahren Gefängnis und zusätzlicher Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten.

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