Mann verkauft Drogen und Anabolika in Nähe von drei Schulen in Fuerteventuras Hauptstadt

Nationalpolizei-Fuerteventura

Beamte der Nationalpolizei haben in Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, einen Mann wegen Drogenhandels festgenommen. Der Mann, der bereits wegen anderer Delikte polizeibekannt war, soll aus einer Wohnung heraus Drogen verkauft haben.

Die Tatsache, dass sich die Drogenverkaufsstelle ausgerechnet in der Nähe von drei Schulen befand, eine davon praktisch Tür an Tür, sorgte für große soziale Besorgnis, da sich dadurch regelmäßig eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen in der Umgebung aufhielten. Dieses Tatbestandsmerkmal könnte straferschwerend bewertet werden (siehe Erläuterungen weiter unten).

Die polizeilichen Ermittlungen führten zu einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung.

Bei der Hausdurchsuchung fanden die Beamten 587 Gramm Haschisch, 4.776 Gramm Cannabispollen, vier Behälter und 9 Blister mit jeweils 10 Anabolika-Tabletten, 4.785 Euro Bargeld, zwei Messer zum Schneiden der Substanzen und zwei Präzisionswaagen zum Portionieren der illegalen Substanzen.

Der Mann wurde festgenommen und der Justiz übergeben.

Handel mit Cannabis im spanischen Strafrecht

Cannabis gilt im spanischen Strafrecht als Droge, die „keinen schweren gesundheitlichen Schaden“ verursacht. Dennoch wird der Handel mit Cannabis in Spanien mit einer Haftstrafe von 1 bis 3 Jahren und einer Geldstrafe des einfachen bis doppelten Wertes der Drogen bestraft. Wie bei allen Drogendelikten wird also immer eine Gefängnisstrafe und zusätzlich eine Geldstrafe verhängt.

Im oben beschriebenen Fall könnte straferschwerend hinzukommen, dass der Verkauf der Drogen in der Nähe von Bildungseinrichtungen erfolgte. Auch ein eventueller Verkauf an Minderjährige wäre Straferschwerend. In diesen Fällen steigt das Strafmaß auf 3 bis 4,5 Jahre Gefängnis und Geldstrafe des einfachen bis vierfachen Wertes.

Illegaler Handel mit Anabolika und Medikamenten

Im spanischen Strafrecht stellen die Abgabe von Dopingmitteln an Freizeitsportler und der illegale Verkauf von Medikamenten zwei unterschiedliche Straftatbestände dar. Das erste Delikt wird mit 6 Monaten bis 2 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe von 6 bis 18 Monaten geahndet.

Der Verkauf von eigentlich legalen Medikamenten, jedoch ohne die Einhaltung der vorgeschriebenen Formalitäten (Rezept, Abgabe in Apotheke…) wird mit einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten bestraft.

Härter wird dagegen der Handel mit Medikamenten bestraft, die keine Zulassung haben, wie es z.B. bei illegalen Importen oder gar Medikamentenfälschungen der Fall sein kann. In solchen Fällen drohen 6 Monate bis 3 Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten.

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