Gericht: Gemeinde Pájara muss Kindergarten in Costa Calma im Süden von Fuerteventura räumen

Kindergarten-Costa-Calma

Die Gemeinde Pájara muss das Grundstück und das Gebäude in der Avenida Happag Lloyd in Costa Calma im Süden von Fuerteventura, in dem der öffentliche Kindergarten untergebracht ist, an den neuen Eigentümer herausgeben.

So lautet das Urteil des Amtsgerichts Nummer Drei von Puerto del Rosario. Gleichzeitig warnt das Gericht vor einer möglichen Zwangsräumung, falls die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur störungsfreien Übergabe des Besitzes an der Immobilie nicht erfüllt.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Provinzgericht angefochten werden. Doch für die Gemeinde ist das Urteil eine herbe Niederlage. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Gemeinde weder einen Eigentumstitel für das Grundstück noch irgendeinen Titel vorlegen, auf dem sie ein Besitzrecht an dem darauf errichteten Gebäude gründen könnte.

Die Gemeine Pájara als „Hausbesetzer“

Seinen Ursprung hat der Streit um das Kindergarten-Grundstück in Costa Calma im Konkursverfahren der Gesellschaft „CHM Promociones Inmobiliarias Costa Calma SA“. Das Grundstück ist Teil der Insolvenzmasse, deren Verwertung vom Handelsgericht Nummer 2 von Las Palmas im Juni 2021 abgesegnet wurde.

Im Januar 2023 kaufte das Unternehmen „El Ombú Canarias SL“ das Grundstück und ließ sich im Eigentumsregister eintragen. Zwei Monate später forderte die die neue Eigentümerin die Gemeinde auf, Grundstück und Gebäude herauszugeben. In ihrer Klage argumentierte die Eigentümerin, dass die Gemeinde die „Immobilie seit geraumer Zeit besetze, ohne einen rechtlichen Titel dafür zu haben und ohne irgendeine Miete zu zahlen“.

Die Klage wurde im September 2023 zugelassen, nachdem die Gemeinde die Immobilie nicht freiwillig herausgegeben hat. In der Klage wird die Räumung beantragt, da die Gemeinde die Immobilie ohne Rechtsgrundlage besetzt. Damit geht der Eigentümer denselben Weg, den jeglicher Immobilienbesitzer gegen einen sogenannten „Okupa“, eine illegalen Hausbesetzer, gehen müssten.

Die Juristin der Gemeinde erwiderte, dass das strittige Grundstück baurechtlich für die öffentliche Nutzung eingestuft sei, weil es sich laut Bebauungsplan in einer Grünzone befinde.

Das Gericht hielt die „Argumentation der Gemeinde für konfus und unverständlich“ und erkannte, dass die Gemeinde keinerlei Beweis dafür vorlegte, dass sie ein Recht hätte, in der Immobilie zu bleiben.

Das Unternehmen, dass das Grundstück gekauft hat, konnte dagegen ein Zertifikat der Gemeinde aus dem Jahr 1995 und einen lückenlosen Nachweis über die Bezahlung der Grundsteuer aus den Jahren 2004 bis 2024 vorlegen. Die Quittungen lauteten allesamt auf den Namen des insolventen Unternehmens, mit Ausnahme des letzten Belegs, der bereits auf den Namen der neuen Eigentümerin ausgestellt war.

Das Gericht erklärte, dass die Beweislast bei der Gemeinde liegt, sie aber den Beweis im Verfahren nicht erbracht hat, dass sie ein Recht zum Besitz der Immobilie hat.

Die neue Eigentümerin konnte jedoch ihre rechtmäßiges Eigentum hinreichend nachweisen.

Wie geht es mit dem Kindergarten in Costa Calma weiter?

Für die Kinder, die Eltern und nicht zuletzt für die Mitarbeiter des Kindergartens in Costa Calma stellt sich nun natürlich die Frage, wie es um die Zukunft dieser öffentlichen Einrichtung bestellt ist. Eine Schließung wäre für alle Betroffenen eine Katastrophe.

Erst einmal bleibt abzuwarten, ob die Gemeinde gegen das Urteil in Berufung geht. Doch ohne einen beweiskräftigen Eigentums- oder Besitztitel dürfte wohl auch eine höhere Instanz kaum zu einem anderen Urteil kommen.

Fraglich bleibt natürlich, warum die ehemalige Eigentümerin es 20 Jahre lang zugelassen hat, dass die Gemeinde das Gebäude nutzt, ohne Miete zu zahlen. Das könnte dafür sprechen, dass es irgendeine vertragliche Absprache gab zur Übertragung des Eigentums gab, die sich jedoch heute nicht mehr beweisen lässt. Dann stellt sich jedoch die Frage, warum die Eigentümerin 20 Jahre lang die Grundsteuer für eine Immobilie gezahlt hat, wenn sowohl das Unternehmen als auch die Gemeinde davon ausgegangen wären, dass das Grundstück der Gemeinde gehört.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig im spanischen Immobilienrecht die Eintragung im Eigentumsregister ist. Die neue Eigentümerin durfte sich auf dessen Richtigkeit verlassen und auch das Gericht sieht im Zweifel immer das als richtig an, was im Eigentumsregister eingetragen ist.

Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, könnte ein solches natürlich eine Grundlage für die Aushandlung eines rechtlich einwandfreien Mietvertrages sein.

Schließlich wird das Unternehmen das Grundstück sicher nicht gekauft haben, um es anschließend leerstehen zu lassen. Und auch die Gemeinde dürfte ein Interesse daran haben, den Kindergarten in Costa Calma zu erhalten.

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