Gefährliche Zivilcourage auf Fuerteventura: mutmaßlicher Hausbesetzer bedroht Nachbarn mit Messer

Messer-Raubüberfall-Fuerteventura

Die Nationalpolizei hat in Puerto del Rosario, der Hauptstadt von Fuerteventura, einen Mann wegen der mutmaßlichen Bedrohung eines anderen mit einer Stichwaffe festgenommen.

Der mutmaßliche Täter war der Polizei aufgrund seiner Vorstrafen bereits gut bekannt.

Das Opfer der Bedrohung rief die Polizei (Telefon 091) und schilderte, dass ein Mann, gemeinsam mit einer Frau, versuchte, eine Wohnung in Puerto del Rosario aufzubrechen. Als der Anrufer die beiden auf ihr Verhalten ansprach, bedrohte der mutmaßliche Täter ihn verbal und mit einem Messer.

Dies gab die Polizeidirektion der Kanarischen Inseln bekannt.

Der Anrufer bestätigte die zuvor gemeldeten Ereignisse. Der Wohnungseigentümer erklärte, dass die Wohnung ein Ort für Drogenverkauf und -konsum war.

Der mutmaßliche Täter, der das Schloss der Wohnung aufgebrochen hatte, wurde im Inneren festgenommen.
Ob es sich beim mutmaßlichen Täter um einen Hausbesetzer oder einen gewöhnlichen Einbrecher handelte, gab die Polizei nicht bekannt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der mutmaßliche Täter der zuständigen Justizbehörde übergeben.

Polizei rät: Täter nicht ansprechen

Wer einen Einbruch beobachtet, sollte den Täter auf keinen Fall ansprechen, rät die Polizei. Man muss immer damit rechnen, dass ein Einbrecher eine Waffe bei sich trägt, wie im obigen Fall, oder zumindest Einbruchswerkzeug wie Brechstange oder Schraubendreher dabei hat, das als Waffe zum Schlagen oder Stechen verwendet werden kann.

Wenn der Täter sich in die Enge getrieben fühlt, besteht immer das Risiko, dass er sich wehrt.

Anstatt selbst einzugreifen, sollte man als Zeuge möglichst sofort die Polizei verständigen und sich die Merkmale des Täters einprägen und aufschreiben, um diesen möglichst genau beschreiben zu können. Wer sein Smartphone zur Hand hat, kann die Tat natürlich auch unbemerkt fotografieren oder filmen.

Bedrohung im spanischen Strafrecht

Die Bedrohung ist im spanischen Strafrecht in den Artikeln 169 bis 171 des código penal geregelt.

Die Strafbarkeit einer Bedrohung setzt voraus, dass mit der Begehung einer der folgenden Straftaten gegen die bedrohte Person selbst oder gegen dessen Angehörige, gedroht wird: Tötung, Körperverletzung, Schwangerschaftsabbruch, Freiheitsberaubung, Folter oder Straftaten gegen die psychische Unversehrtheit, sexuelle Freiheit, Intimität, Ehre, Vermögen oder die sozioökonomische Ordnung.

Das spanische Strafrecht unterscheidet, ob die Drohung an eine Geldforderung oder an irgend eine andere Bedingung, auch wenn diese nicht illegal ist, geknüpft ist, und der Täter sein Ziel erreicht, oder ob die Bedrohung „einfach so“ erfolgt, ohne an eine Bedingung oder Forderung geknüpft zu sein.

Im ersten Fall liegt die Strafandrohung zwischen 1 und 5 Jahren, wenn der Täter sein Ziel erreicht hat, und bei 6 Monaten bis 3 Jahren, wenn der Täter sein Ziel nicht erreicht.

Wenn die Bedrohung ohne Bedingung erfolgt, liegt das Strafmaß zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.

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