Prozess gegen Drogendealer auf Fuerteventura: Staatsanwalt fordert 4,5 Jahre und 4.600€ Geldstrafe

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario

Im Strafverfahren gegen einen Drogendealer auf Fuerteventura fordert die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten sowie zusätzlich eine Geldstrafe von 4.600 Euro. Der Mann ist wegen Drogenhandels angeklagt, weil er im Februar 2023 mit verschiedenen Drogen, einer Präzisionswaage und Bargeld erwischt wurde. Der Prozess findet am 25. September 2024 vor der sechsten Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas statt.

Laut Anklageschrift hatte der Angeklagte am 5. Februar 2023 gegen 4:30 Uhr in einer nicht näher bestimmten Straße in Puerto del Rosario 0,46 Gramm Kokain, 14,41 Gramm Heroin, 0,51 Gramm Clonazepam, 10,14 Gramm Cannabis-Harz und 4,24 Gramm Alprazolam bei sich mit der „Absicht, die Gesundheit Einzelner und der Allgemeinheit zu gefährden“. Diese Substanzen trug der Angeklagte mit der Absicht bei sich, sie anschließend illegal auf Fuerteventura zu verkaufen, wo sie einen Straßenverkaufswert von 1.545,81 Euro hatten.

Der Angeklagte hatte außerdem eine Präzisionswaage bei sich, die er zum Wiegen der Drogen vor dem Verkauf verwendete, 26 kleine Plastiktüten zum Portionieren der Drogen und 140 Euro in bar (zwei 50-Euro-Scheine, zwei 10-Euro-Scheine und einen 20-Euro-Schein), die laut Anklageschrift aus dem Drogenverkauf stammten.

Durch diese Tatumstände, so die Staatsanwaltschaft, seien die Tatbestandsmerkmale des „Verbrechen des Drogenhandels“ mit „Substanzen, die schwere Gesundheitsschäden verursachen“ erfüllt.

Daher fordert die Staatsanwaltsschaft für den Angeklagten vier Jahre und sechs Monate Haft. und zusätzlich eine Geldstrafe von 4.600 Euro, also etwa dem Dreifachen des Wertes der gefundenen Drogen.

Außerdem beantragt die Staatsanwaltschaft die Aberkennung des passiven Wahlrechts während der Dauer der Strafe. Zudem beantragt die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklage zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt wird.

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