Die Guardia Civil hat zwei Beamte in Führungspositionen einer Gemeindepolizei auf Teneriffa festgenommen. Ihnen wird die Veruntreuung von öffentlichen Einnahmen vorgeworfen. Sie sollen Bußgelder, die sie von Ausländern ohne Wohnsitz auf der Insel eingenommen und nicht abgeführt haben.
Die Guardia Civil erklärte, dass Beamte der Kriminalpolizei, der Unfall- und Verkehrsermittlung und der Verkehrspolizei auf Teneriffa im Rahmen der Operation „Mártir“ („Märtyrer“) bereits vor rund vier Monaten Ermittlungen eingeleitet haben, nachdem sie Kenntnis von möglichen Unregelmäßigkeiten dieser Mitglieder einer Gemeindepolizei erhalten hatten.
Die Ermittlungen wurden sehr zurückhaltend und diskret durchgeführt, um die angezeigten Unregelmäßigkeiten zu entdecken, ohne das Misstrauen der Polizeibeamten zu wecken, gegen die ermittelt wurde. Tatsächlich fanden die Ermittler Indizien für das Vorliegen strafbarer Handlungen.
Als die Guardia Civil alle Beweise zusammengetragen hatten, nahmen sie die Verdächtigen fest und beantragten die Erlaubnis zur Durchsuchung ihrer Wohnungen.
Bei den Durchsuchungen bestätigten sich nicht nur die Erkenntnisse der bisherigen Ermittlungen. Die Guardia Civil fand zahlreiche Dokumente, mehrere zehntausend Euro Bargeld und hunderte von Strafzetteln, die die Tatverdächtigen Ausländern aufgebrummt, aber dann nicht weiter bearbeitet hatten.
Die gefundenen Dokumente zeigen, dass die beiden Tatverdächtigen ihre kriminelle Masche wohl schon seit Jahren durchgeführt haben und der Fall viel größer ist, als ursprünglich angenommen.
Die Ermittlungen wurden von der Justizbehörde und der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft des Provinzgerichts von Santa Cruz de Tenerife koordiniert. Gegen die Verdächtigen wurde Untersuchungshaft angeordnet.
In welcher Gemeinde auf Teneriffa die beiden mutmaßlich korrupten Beamten der Policía Local beschäftigt waren, gab die Guardia Civil in ihrer Pressemitteilung nicht bekannt.
Nach Schilderung der Guardia Civil bestanden die mutmaßlichen Straftaten der beiden Gemeindepolizisten darin, verhängte Bußgelder nicht weitergeleitet, sondern für sich selbst einbehalten zu haben. Den Beamten wurde dagegen nicht unterstellt, Autofahrer für Verstöße zur Kasse gebeten zu haben, die sie gar nicht begangen haben.
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