Zukunft der RIU-Hotels auf Fuerteventura: Verfassungsgericht lässt Verfahren über Zuständigkeit zu

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Wer darf über die Zukunft der Hotels RIU Oliva Beach und RIU Tres Islas bei Corralejo im Norden von Fuerteventura entscheiden: die kanarische Regierung oder die spanische Regierung? Diese Frage erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter und wird nun wohl vom spanischen Verfassungsgericht geklärt werden.

Das Plenum des spanischen Verfassungsgerichts hat am 2. Juli 2024 beschlossen, das Verfahren über den Streit der Zuständigkeit zuzulassen, das die Regierung der Kanarischen Inseln gegen den Beschluss des spanischen Ministeriums für ökologischen Wandel eingereicht hat, welcher die Konzession des Hotels Oliva Beach in den Dünen von Corralejo für erloschen erklärt und dessen angeordnet hat.

Am 27. Februar 2024 hatte das Ministerium nach einem langen Verwaltungsverfahren entschieden, die Konzession für die Nutzung des öffentlichen Raums, die der Hotelkette RIU im Juli 2003 gewährt wurde, aufgrund von Verstößen gegen die Konzessionsbedingungen und illegaler Bauarbeiten für erloschen zu erklären.

Die Regierung der Kanarischen Inseln war der Ansicht, dass sie selbst und nicht die spanische Regierung für diese Entscheidung zuständig sei, und rief deshalb das Verfassungsgericht an, um die Verfügung zum Abriss des Hotels zu stoppen und feststellen zu lassen, dass seit der Übertragung der Küstenverwaltung durch das kanarische Autonomiestatut die letzte Entscheidung der autonomen Gemeinschaft obliegt.

Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht hat die derzeitige Regierung eingeleitet, die von der Coalición Canaria und der Partido Popular gebildet wird. Doch auch in der vergangenen Legislaturperiode vertrat die PSOE eine ähnliche Position. Tatsächlich erteilte der damalige kanarische Regierungsrat für ökologischen Wandel, José Antonio Valbuena, wenige Tage vor den letzten Wahlen die Genehmigung zur Renovierung des umstrittenen Hotels.

Der Widerruf der Konzession betrifft sowohl das Hotel als auch die Apartments Oliva Beach, die im 1992 festgelegten Küstenbereich liegen. Das Ministerium für ökologischen Wandel holte eine positive Stellungnahme des Staatsrates ein.

Die Konzession der Küstenverwaltung stammt aus dem Jahr 2003, wurde im April 2007 geändert und im September 2016 verlängert, aber die Zentralregierung versucht seit 2019, die Konzession wegen Verstößen, die der Hotelkette RIU zugeschrieben werden, aufzuheben.

Die Anordnung des Ministeriums für ökologischen Wandel vom vergangenen Februar fordert das Unternehmen Geafond Número Uno Lanzarote, eine 100%ige Tochter des RIU-Konzerns und Eigentümerin des Hotels, auf, die bestehenden Einrichtungen auf eigene Kosten aus dem öffentlichen Küstengebiet zu entfernen.

Darüber hinaus erteilte das spanische Ministerium der Küstenverwaltung der Kanarischen Inseln die Order, das „Protokoll zur Reversion“ durchzuführen, also den besetzten öffentlichen Raum zurückzuerlangen.

Verstöße gegen die Konzession

Im September 2019 unternahm das Ministerium die ersten Schritte, um die Konzession des öffentlichen Raums von 59.768 Quadratmetern in den Dünen von Corralejo aufzuheben, nachdem im April 2017 entdeckt wurde, dass 20 Apartments bereits an Dritte verkauft worden waren. Eine der Bedingungen der Konzession war, dass RIU garantieren musste, der alleinige Eigentümer der Immobilien zu sein.

Darüber hinaus beinhalteten die Bedingungen der Konzession die Gewährleistung eines „öffentlichen und kostenlosen Zugangs“ zu 18.122 Quadratmetern der Fläche mit entsprechenden Hinweisschildern.

Es war auch klar festgelegt, dass in den Einrichtungen nur mit vorheriger Genehmigung des Ministeriums „Reparatur-, Verbesserungs-, Konsolidierungs- und Modernisierungsarbeiten erlaubt sind, sofern sie keine Erhöhung des Bauvolumens, der Höhe oder der Fläche der bestehenden Gebäude beinhalten“.

Zunächst leitete die Zentralregierung das Verfahren zur Überprüfung der 2003 gewährten Konzession ein, entschied sich jedoch später für eine andere Vorgehensweise, nämlich die Erlöschung der Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums. Im ersten Fall müsste die Regierung implizit anerkennen, dass sie einen Fehler bei der Gewährung der Konzession gemacht hatte, während im zweiten Fall die Schuld bei der RIU-Gesellschaft für Verstöße gegen die festgelegten Bedingungen lag.

Unregelmäßigkeiten bei RIU

Im November 2020 inspizierte die Küstenverwaltung der Kanarischen Inseln die Einrichtungen und stellte fest, dass der freie Zugang zu den Einrichtungen entgegen den Bedingungen der Konzession nicht gewährleistet war und praktisch der gesamte Komplex eingezäunt war.

Im März 2022 verhängte die Generaldirektion für die Küste und das Meer eine Geldstrafe von 204.458 Euro gegen RIU wegen einer schweren und zweier leichter Ordnungswidrigkeiten, da eine „Zunahme der bebauten Fläche, des Volumens oder der Höhe über das in der Konzession Genehmigte hinaus“ festgestellt wurde.

„Wie sich während der Bearbeitung des Bußgeldsverfahrens gezeigt hat, kam es zu einer Erhöhung der Fläche und des Volumens um 22% des genehmigten Gesamtvolumens“, betont die Entscheidung.

In diesem Zusammenhang werden Verstöße wie die Einzäunung des Grundstücks, der Bau der Straße und des Parkplatzes, der Bau des Gehwegs, die „Umwandlung von Grundstücken in Gartenflächen“, die „Installation von Metallabfallbehältern“, die Installation eines Müllcontainers mit Klapptür, eines Seefrachtcontainers, eines Propantanks, eines Abwassertanks und einer elektrischen Anlage hervorgehoben. Außerdem gab es einen öffentlich zugänglichen Laden, „was einen Verstoß gegen die Bedingungen des Titels darstellt, der diese Nutzungen nicht vorsieht“.

Egal wer entscheiden darf: die Spielregeln bleiben dieselben

Selbst wenn das spanische Verfassungsgericht entscheidet, dass das spanische Ministerium mangels Zuständigkeit den Widerruf der Konzession und den Abriss nicht hätte anordnen dürfen, wird dadurch eine endgültige Entscheidung wohl nur aufschoben.

Im Prinzip ist es ähnlich wie beim Fußball: die Spielregeln bleiben immer dieselben, egal welcher Schiedsrichter das Spiel pfeift. Dennoch kann eine Schiedsrichterentscheidung beim Fußball spielentscheidend sein, wie das Viertelfinal-Spiel zwischen Deutschland und Spanien bei der EM 2024 eindrücklich zeigte.

Anders als beim Fußball muss aber jede Entscheidung einer Behörde einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wenn also die kanarische Regierung im Spiel um den Fortbestand der RIU-Hotels anders pfeift als die spanische Regierung, wird es sicher Klagen gegen eine solche Entscheidung geben, wenn rechtliche Unregelmäßigkeiten bei der Entscheidungsfindung vermutet werden.

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