Polizei nimmt Mutter und Tochter auf Fuerteventura wegen Drogenhandels fest

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Beamte der Nationalpolizei haben auf Fuerteventura zwei Frauen, Mutter und Tochter im Alter von 44 und 22 Jahren, festgenommen. Den beiden wird Drogenhandel zur Last gelegt. Die Mutter war der Polizei bereits wegen anderer Straftaten bekannt.

Anfang Juni 2024 erhielt die Nationalpolizei von Puerto del Rosario mehrere Hinweise auf eine mögliche Drogenverkaufsstelle in einer Wohnung in der Hauptstadt Fuerteventuras. Um diesen Informationen nachzugehen, leitete die Nationalpolizei entsprechende Ermittlungen ein.

Die Polizeibeamten konnten bestätigen, dass tatsächlich zahlreiche Personen zu jeder Tageszeit die Wohnung aufsuchten, um Drogen zu erwerben. Die festgenommen Frauen wohnten in dieser Wohnung

Mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der die Ermittler 33 Gramm Kokain, 4,8 Gramm Crack, 3.300 Euro Bargeld, eine Präzisionswaage, eine Pistolenattrappe, ein Messer, eine Taser-Pistole und ein Baseballschläger fanden und beschlagnahmten.

Aufgrund dieser Tatsachen wurde den beiden Frauen wegen Drogenhandels die Festnahme erklärt. Nach ihrer Vernehmung wurden die beiden Frauen dem Untersuchungsrichter vorgeführt, der sofortige Untersuchungshaft anordnete.

Drogenhandel im spanischen Strafrecht

Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuchs (código penal) sieht für den Handel mit gefährlichen Drogen eine Haftstrafe von 3 bis 6 Jahren sowie zusätzlich eine Geldstrafe vom einfachen bis dreifachen Wert der gehandelten Drogen vor.

Der código penal unterscheidet zwischen gefährlichen (harten) Drogen und weniger gefährlichen Drogen. Während Kokain und Crack zweifelsfrei zur ersten Gruppe gehören, ordnet die Rechtssprechung Cannabis zur zweiten Gruppe. Für den Handel mit „weniger gefährlichen“ Drogen liegt das Strafmaß bei einem bis drei Jahren Gefänngnis uns einer Geldstrafe vom ein- bis zweifachen des Wertes der Drogen.

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