Kanarische Regierung warnt vor Küstenphänomenen auf allen Kanarischen Inseln

Wellen-Wind-Katamaran-Küstenphänomene

Die kanarische Regierung hat für den 20. Juli 2024 eine Vorwarnung (situación de prealerta) wegen sogenannter „Küstenphänomene“ für alle Inseln des kanarischen Archipels herausgegeben.

„Diese Entscheidung wurde aufgrund der meteorologischen Vorhersagen der Spanischen Wetteragentur AEMET und anderer verfügbarer Quellen getroffen, die Wind aus Nord und Nordost der Stärke 5-6 (30 – 50 km/h) und der Stärke 7 (51 – 61 km/h) auf hoher See zwischen den Inseln sowie an den westlichen, nordwestlichen und südöstlichen Küsten der Inseln vorhersagen“, erklärte die Generaldirektion für Notfälle der kanarischen Regierung in einer Pressemitteilung.

„Ebenfalls wird ein mäßiger bis starken Seegang, Gebiete mit schwerem Seegang auf hoher See zwischen den Inseln und Dünung aus Norden von 1 Meter sowie kombinierten Wellengang, der 2 Meter erreichen und überschreiten könnte, erwartet.“

„Angesichts dieser Situation empfiehlt die Regierung der Kanarischen Inseln der Bevölkerung, an den Küsten der Inseln äußerste Vorsicht walten zu lassen und die in solchen Fällen angeratenen Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen, um Risiken und Unfälle im oder am Meer zu vermeiden“, schließt die Mitteilung.

Windy 20.07
Vor allem in den Kanälen zwischen den Kanarischen Inseln weht ein kräftiger Wind, der für eine entsprechend raue See und reichlich Wellen an den Küsten sorgt

Es ist daher ratsam, Wassersport und andere Aktivitäten an den Küste zu verschieben und nicht an abgelegenen oder unbeaufsichtigten Stränden zu baden. Außerdem sollte man sich nicht auf Klippen und nicht in der Nähe des Meeres aufhalten oder sich dem Wasser nähern, auch wenn sich der Wellengang plötzlich beruhigt.

Um sich nicht in Gefahr zu bringen, sollte man sich von Molen und Wellenbrechern, Klippen und Felsen und Stränden mit starkem Wellengang fernhalten, wo man von den Wellen getroffen oder mitgerissen werden könnte.

Aus Sicherheitsgründen sollte man außerdem nicht vergessen, dass an Stränden mit roter Flagge das Baden verboten ist und dass man immer den Anweisungen des Rettungs- und Sicherheitspersonals folgen sollte.

Im Notfall ist sofort die 112 zu alarmieren, um Hilfe zu holen.

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