Fuerteventuras Küstenwache überrascht Wilderer mit 27kg Oktopus bei Insel Lobos

Fischwilderer-Oktopus-Fuerteventura

In der Sommerzeit nutzen die Einwohner Fuerteventuras gerne ihre Boote und gehen zum Angeln. Entsprechend verstärkt auch die Küstenwache der Guardia Civil ihre Kontroll- und Überwachungsaktivitäten an den Küsten der Insel.

Am 14. Juli 2024 haben die Beamten dabei eine Person beim Unterwasserfischen in als Las Salinas bekannten Zone in der Nähe der Insel Lobos beobachtet. Das Sperrfischen ist in der Umgebung der Islote de Lobos verboten.

Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten der Küstenwache 27 Kilo Oktopus.

Die Küstenwache der Provinz Las Palmas, die eine Einheit der Guardia Civil darstellt, führt im Rahmen seiner Aufgaben zur Überwachung des Hoheitsgewässers ständig Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durch, um sicherzustellen, dass sowohl Berufsfischer als auch Freizeitfischer die geltenden Vorschriften einhalten.

Bei einem solchen Einsatz fiel den Beamten ein Mann auf, der eine Schubkarre zum Transport seines Taucheranzugs, Bleigewichten, Flossen und des illegalen Fangs benutzte.

Die Küstenwache hatte zuvor Informationen von Bürgern über illegale Fischereiaktivitäten auf der Insel Lobos analysiert.

Bei seiner Identifizierung stellten die Beamten der Küstenwache fest, dass der Mann insgesamt 27kg Oktopus gefangen hatte. Davon erreichten 18 Exemplare nicht einmal das vorgeschriebene Mindestgewicht von 1kg pro , sondern wogen zusammen gerade einmal 6,65 kg.

Ein solches Mindestgewicht ist deshalb notwendig, damit die Tiere nicht schon vor der Geschlechtsreife gefangen werden und so nicht zum Arterhalt beitragen können.

Insgesamt wurden gegen den Fischwilderer verschiedene Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht:

  • Speerfischen in einer verbotenen Zone
  • Fang von Oktopussen unterhalb der vorgeschriebenen Mindestgröße
  • Fangmenge, die das Doppelte der zulässigen täglichen Höchstmenge für Freizeitfischer überschreitet

Der gefangene Tintenfisch (Oktopus) wurde in der Fischereigenossenschaft von Corralejo gewogen und anschließend an eine örtliche soziale Einrichtung in Corralejo übergeben.

Bußgelder im kanarischen Fischereigesetz

Die Freizeitfischerei in kanarischen Gewässern wird durch das Gesetz 17/2003 vom 10. April über die Fischerei der Kanarischen Inseln geregelt. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes werden gemäß Kapitel IV sanktioniert.

Im Kapitel II, Artikel 70.4.e) des Fischereigesetzes der Kanarischen Inseln, wird das Überschreiten der Fangmenge um mehr als das Doppelte der erlaubten täglichen Höchstmenge überschreitet, als schwere Ordnungswidrigkeit klassifiziert.

Ebenso sind der Fang und Besitz von Arten unter ihrem vorgeschriebenen Mindestgewicht oder -größe und das Fischen in verbotenen Zonen schwere Verstöße.

Artikel 76 des genannten Gesetzes sieht für schwere Verstöße eine Geldstrafe von 301 bis 60.000 Euro vor.

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