Flughafen von Fuerteventura nach Sichtung einer Drohne gesperrt

Drohne-Flughafen-Fuerteventura

Aufgrund der Sichtung einer Drohne in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura musste am Samstag, 13. Juni 2024, der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden. Dies gaben die spanischen Fluglotsen auf ihrem Twitter-Account bekannt.

Der Vorfall ereignete sich etwa gegen 13:01h Ortszeit (UTC+1).

Zu diesem Zeitpunkt befand sich ein Airbus A320-216 der Fluggesellschaft Iberia Express (IB3906) im Landeanflug auf den Flughafen von Fuerteventura.

Die Maschine hatte ihre Flughöhe bereits auf unter 1.400 Fuß, also knapp unter 400 Meter, reduziert, als über Funk die Meldung über die mögliche Gefahr durch eine Drohne gemeldet wurde. Der Pilot stieg sofort wieder auf eine Höhe von knapp 5.000 Fuß, rund 1.500 Meter, und flog ca. 12 Minuten in Richtung Süden.

Flug Madrid Fuerteventura Lanzarote
Der Pilot des Iberia-Flugs von Madrid nach Fuerteventura musste letztlich nach Lanzarote ausweichen

Dann entschied der Pilot, aus Sicherheitsgründen auf den Flughafen von Lanzarote auszuweichen, möglicherweise weil die Treibstoffreserve für eine längere Wartezeit in der Luft nicht mehr ausgereicht hätte. Dort landete das Flugzeug sicher um 13:32h.

Ebenfalls von der vorübergehenden Einstellung des Flugbetriebs auf Fuerteventura betroffen war eine ATR 72-600 der Regionalfluggesellschaft Binter (Flug NT960), die auf dem Weg von Teneriffa nach Fuerteventura war.

Als die Meldung über die Drohnensichtung einging, hatte das Flugzeug gerade die Halbinsel Jandia an ihrer schmalsten Stelle überflogen und befand sich ungefähr zwischen Costa Calma und La Lajita auf einer Flughöhe von 7.000 Fuß (2.133 Meter).

Flug Teneriffa Fuerteventura
Rund 33 Minuten lang musste der Binter-Pilot vor Fuerteventura „im Kreis fliegen“

Gegen 13:03h begann der Pilot, auf dieser Höhe Warteschleifen zu fliegen. Nachdem das Flugzeug etwa 33 Minuten „im Kreis“ geflogen ist, kam die Entwarnung und der Pilot konnte die Maschine sicher um 13:46h auf dem Flughafen von Fuerteventura landen.

Der Flugbetrieb konnte danach wieder aufgenommen werden.

Drohnenflug in der Nähe von Flughäfen nur mit speziellen Genehmigungen und in Koordination mit den Fluglotsen

Der Betrieb von Drohnen ist im Umkreis von 8 Kilometern von Flughäfen grundsätzlich verboten und nur mit einer speziellen Genehmigung und in Absprache mit den Fluglotsen möglich.

Sollte der Pilot ausfindig gemacht werden, droht im ein empfindliches Bußgeld.

Leider sind im den sozialem Medien immer wieder Drohnenaufnahmen zu sehen, die z.B. in Caleta de Fuste oder Puerto del Rosario entstanden sind. Beide Orte befinden sich im Einflussbereich des Flughafens.

Es ist bei solchen Videos oft fraglich, ob die Piloten sich tatsächlich die Mühe gemacht haben, sich vorher eine Genehmigung für solche Flüge zu besorgen, und ob sie die erforderlichen Pilotenlizenz für solche Drohneneinsätze besitzen.

Zwischenfälle mit Drohnen auf Kanaren der jüngsten Vergangenheit

Leider kommt es auch auf den Kanaren immer wieder zu Zwischenfällen, die durch unverantwortliche Drohnenpiloten ausgelöst werden.

Auf Fuerteventura wurde zuletzt am 02. Juni 2022 der Flugverkehr durch eine Drohnensichtung gestört.

Ein ähnlicher Fall sorgte am 12. April 2024 für erhebliche Störungen auf dem Flughafen von Gran Canaria.

Ende April 2024 wurde auf Teneriffa ein Drohnenpilot angezeigt, der in der Nähe eines Reitplatzes geflogen ist und mutmaßlich verursacht hat, dass ein Kind beim Reiten von einem Pferd gefallen ist. Das Gebiet befand sich zudem noch in der Nähe des Flughafens Teneriffa-Süd.

Wir alle freuen uns in den sozialen Medien über schöne Drohnenaufnahmen. Doch muss man wohl an die Drohnenpiloten appellieren, mit ihren Fluggeräten verantwortungsvoll umzugehen und sich an die geltenden Gesetze zu halten, um eine Gefährdung von anderen auszuschließen.

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