23 Anzeigen nach Polizeikontrollen in 5 Nachtlokalen im Süden von Fuerteventura

Polizeikontrolle-Nachtlokal-Jandia

Sommerzeit ist Partyzeit auf Fuerteventura. Nicht nur bei den „verbenas“ der verschiedenen lokalen „fiestas“ steppt der Bär. Auch die Lokale des sonst eher beschaulichen Nachtlebens auf Fuerteventura sind während der Sommerferien gut besucht.

Deshalb führt die Polizei in dieser Jahreszeit besonders häufig Kontrollen durch, die zur Prävention des Drogenkonsums und zur Einhaltung von Jugendschutzgesetzen beitragen sollen.

Die Guardia Civil von Morro Jable hat in Zusammenarbeit mit der Gemeindepájara von Pájara aus diesem Grund eine Reihe von Inspektionen in insgesamt 5 Nachtlokalen in der Avenida El Saladar in Morro Jable/ Jandia, durchgeführt.

Diese Inspektionen sind Teil des „Aktionsplans für sicheren Tourismus“ und des „Plans zur polizeilichen Reaktion auf Drogenkonsum und -handel in Vergnügungszonen. Mit den Kontrollen sollen mögliche Unregelmäßigkeiten in diesen Nachtlokalen aufgedeckt werden.

Die Polizeibeamten überprüften unter anderem die für den Betrieb von Nachtlokalen vorgeschriebenen Dokumente wie z.B. behördliche Genehmigungen und Versicherungspolicen. Außerdem führten die Beamten Drogenkontrollen durch und überprüften, ob sich verbotenerweise Minderjährige in den Nachtlokalen aufhielten.

Insgesamt wurden fünf Lokale inspiziert, die sich alle in der Avenida del Saladar, der „Shoppingmeile“ von Jandia befinden.

Dabei wurden insgesamt 23 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Es wurden insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit den erforderlichen Betriebsgenehmigungen und gegen das Anti-Tabakgesetz festgestellt, das den Konsum, den Verkauf und die Werbung für Tabakprodukte regelt.

Erfreulicherweise entdeckten die Beamten keine Minderjährigen in den Lokalen. Ein solcher Verstoß wäre als „leichte Ordnungswidrigkeit“ eingestuft und ist auf den Kanaren mit einem Bußgeld von bis zu 15.000€ bedroht.

Die Wiederholung einer leichten Ordnungswidrigkeit gilt als schwere Ordnungswidrigkeit, für die zwischen 15.000 und 120.000€ Bußgeld fällig werden können.

Die Betreiber von Nachtlokalen müssen also peinlich genau darauf achten, dass ihnen an der Tür keine Minderjährigen „durchrutschen“, denn sonst könnte es sehr teuer werden.

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