Aus Sicht der spanischen Regierung, der Inselregierungen und der Gemeinden sind die Vermieter von Ferienwohnungen auf Fuerteventura und auch überall sonst in Spanien schon längst als Hauptverantwortliche für die Wohnungsknappheit ausgemacht. Mit entsprechend harten Bandagen versuchen die Gesetzgeber auf lokaler und regionaler Ebene die in den letzten Jahren tatsächlich stark gestiegene Zahl von Ferienwohnungen zu begrenzen.
Als erste Gemeinde auf Fuerteventura hat die Gemeinde Pájara in ihren Bebauungsplan ein Verbot für die Umwidmung von Wohnraum zu Ferienwohnungen in vielen Zonen aufgenommen. Damit kann sie zumindest verhindern, dass neue Ferienwohnungen hinzukommen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass andere Gemeinden auf Fuerteventura mit ähnlich restriktiven Regelungen nachziehen.
Auch die kanarische Regierung will noch in 2024 ihr „Gesetz über die nachhaltige Regulierung der touristischen Nutzung der Wohnung“ durchbringen. Der Verein der kanarischen Ferienwohnungsvermieter hatte den Gesetzesentwurf als „verfassungswidrig und Zwangsenteignung“ eingeschätzt und angekündigt, nach einer tiefgehenden Prüfung des Textes dagegen zu klagen.
Spanische Regierung eröffnet neue Front gegen Ferienwohnungen
Die spanische Regierung erwägt nun ihrerseits eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, um die Vermietung von Ferienwohnungen in Eigentümergemeinschaften als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen und die Miteigentümer zu „ermächtigen“, mit darüber zu entscheiden, ob in ihrer Gemeinschaft Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen.
Dies kündigte die Ministerin für Wohnungsbau und städtische Agenda, Isabel Rodríguez, am Dienstag an, wobei sie sich auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stützte. Während ihres Auftritts in einer Sendung von Telecinco erklärte Rodríguez, dass das Konzept aufgrund der Rechtsprechung des Obersten Gerichts entstanden sei, das in zwei Urteilen Ende 2023 zugunsten zweier Eigentümerschaften in Oviedo und San Sebastián feststellte, dass die Vermietung von Wohnungen für touristische Zwecke eine wirtschaftliche Tätigkeit („actividad económica“) ist. Die beiden Eigentümergemeinschaften hatten die Unterlassung der touristischen Vermietung in mehreren Wohnungen gefordert.
Die Regulierung von Ferienwohnungen obliegt den Gemeinden
Derzeit besagt Artikel 17.12 des Wohnungseigentumsgesetzes, dass zur Einführung von Einschränkungen oder Bedingungen der Vermietung von Ferienwohnungen in einer Eigentümergemeinschaft die Zustimmung von drei Fünfteln aller Eigentümer erforderlich ist, die ihrerseits drei Fünftel der Anteilsquoten repräsentieren“.
An diesem Punkt will die spanische Regierung ansetzen, wenn sie das spanische Wohnungseigentumsgesetz ändert. Allerdings hängt die Normierung der Ferienvermietung vor allem an den Bebauungsplänen der Gemeinden, die bestimmen können bzw. müssen, ob und wo Wohnungen zu touristischen oder eben nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen.
Rodríguez warnte davor, dass die Zunahme von Ferienwohnungen mit dem Recht auf den Zugang zu angemessenem Wohnraum kollidiert, indem sie die Mietpreise in die Höhe treibt und das Angebot an Mietwohnungen einschränkt.
Entscheidungen wie die jüngste des Stadtrats von Barcelona, der einen Plan zur Beseitigung aller Ferienwohnungen in der Stadt bis 2029 angekündigt hat, begrüßte die Ministerin begrüßt, da sie zeigen, dass die autonomen Gemeinschaften „die Sache in die Hand nehmen“.
In Barcelona wird laut der Ministerin die Maßnahme „den Bürgern von Barcelona zugutekommen, die in ihrer Stadt leben wollen, die nicht wollen, dass sie zu einem Themenpark wird, und die das Recht auf Zugang zu Wohnraum gegenüber wirtschaftlichen Interessen priorisieren“.
Rodríguez wird sich am Dienstagnachmittag mit den Kommissionen für Wohnungsbau und Tourismus des Spanischen Verbandes der Gemeinden und Provinzen (FEMP) treffen, um dieses Phänomen zu besprechen und ihnen mögliche Wege zur Regulierung von Ferienwohnungen aufzuzeigen.
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