15 Anzeigen gegen Sportboote wegen illegalem Thunfischfang vor Fuerteventura

Thunfisch-illegal-gefangen

Die Guardia Civil des Seekommandos von Fuerteventura hat fünfzehn Anzeigen gegen mehrere Sportboote erstattet, weil sie, ohne die dazu erforderliche Genehmigung, rund 4 bis 5 Meilen vor der nordöstlichen Küste von Fuerteventura Thunfische geangelt haben. In dem Fanggebiet waren zur selben Zeit etwa fünfzehn professionelle Thunfischfänger und ebenso viele Freizeitboote unterwegs.

Die Küstenwache der Guardia Civil der Provinz Las Palmas erhielt im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben im Küstengebiet davon Kenntnis, dass im Küstengebiet südöstlich von Lanzarote bzw. nordöstlich von Fuerteventura Thunfischfang betrieben wurde, ohne die Vorschriften einzuhalten. Daher wurde ein Überwachungs- und Kontrolleinsatz durchgeführt, um sicherzustellen, dass sowohl die professionellen als auch die Freizeitboote die geltenden Vorschriften einhalten.

Im Rahmen dieses Einsatzes am 4. Juni 2024 wurde ein professionelles Thunfischfangboot im Hafen von Naos (Arrecife) während des Entladens inspiziert. Außerdem wurden zehn Freizeitboote kontrolliert, wobei insgesamt fünfzehn Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten unter anderem wegen illegalem Thunfischfang erstattet wurden.

Angelboot Kontrolle Guardia Civil
Wenn das Patroullienboot der Guardia Civil sich nähert, wollen die Beamten die Papiere an Bord sehen

Die häufigsten Verstöße, die festgestellt und angezeigt wurden, sind unter anderem das Fehlen einer Freizeitfischereilizenz der 1. Klasse, die zum Schleppangeln vom Boot aus erforderlich ist, sowie das Fehlen einer speziellen Genehmigung für die Thunfischfischerei, die von der Generaldirektion für Fischereiresourcen und Aquakultur des Ministeriums für Umwelt, ländliche Angelegenheiten und Meeresangelegenheiten ausgestellt wird.

Drei geschützte bzw. regulierte Thunfischarten in kanarischen Gewässern

Der Großaugenthun (Thunnus obesus), der oben beschriebenen Fall gefangen wurde, gehört zu den drei Thunfischarten, die in Spanien unter besonderem Schutz stehen.

Die weiteren Arten sind der Rote Thun (Thunnus thynnus) und der Weiße Thun (Thunnus alalunga).

Ebenfalls besonders geschützt sind die verschiedenen Speerfische, Marline, Fächerfische und Schwertfische.

Für ihren Fang oder Besitz an Bord ist die erwähnte spezielle Genehmigung erforderlich, die an Bord des Schiffes mitgeführt werden muss. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und die Erneuerung muss mindestens drei Monate vor Ablauf beantragt werden.

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