Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft für versuchten Raub und Totschlag auf Fuerteventura

Messerangriff-Fuerteventura

Die Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 8.300,86 Euro für den Angeklagten, dem ein versuchter gewaltsamer Raubt und versuchter Totschlag auf Fuerteventura zur Last gelegt wird.

Die Taten ereigneten sich im April 2022 in der Nähe des Strandes bei der Diskothek Waikiki in Corralejo im Norden der Insel. Der Prozess findet am Mittwoch, dem 22. Mai 2024, vor der sechsten Kammer des Provinzgerichts von Las Palmas statt.

In den frühen Morgenstunden des 11. April 2022 „begab sich der Angeklagte in die Nähe des Strandes neben der Diskothek Waikiki in der Straße La Red de Corralejo“, heißt es in der Anklageschrift. Dort angekommen, „mit der Absicht, sich unrechtmäßig zu bereichern“, sprach er das Opfer an und „forderte es auf, ihm alles Geld zu geben, da er bei sich trug, tastete es ab und steckte seine Hände in die Taschen, während sich das Opfer wehrte“.

Infolge der Gegenwehr des Opfers kam es zu einem Handgemenge zwischen den beiden, woraufhin der Angeklagte ein Messer zog und es „ohne Zögern und mit der eindeutigen Absicht, seinen Gegner zu töten, in die lebenswichtige Region des linken hinteren Brustkorbs stieß. Der Angeklagte fügte seinem Opfer außerdem mehrere Schnitte am linken Arm sowie am dritten und vierten Finger der linken Hand zu“, so das Schreiben des Staatsanwalts.

Diese Taten führten beim Opfer zu verschiedenen Verletzungen an der linken Hand, am linken Arm sowie am linken Brustkorb. Letztere Verletzung verursachte einen leichten bis mäßigen anterolateralen Pneumothorax, einen lamellaren linken Pleuraerguss und ein subkutanes Emphysem auf der linken Seite, die neben der ersten ärztlichen Versorgung einen sofortigen und dringenden chirurgischen Eingriff erforderten.

Diese Behandlungen konnten dem Opfer zwar das Leben retten, erforderten jedoch 30 Tage Krankenhausaufenthalt, davon sieben Tage mit schwerwiegenden persönlichen Nachteilen und 23 Tage mit leichten persönlichen Nachteilen, wobei als Folgeschaden eine kosmetische Beeinträchtigung durch die Narben enstand.

Anschließend floh der Angeklagte ohne Beute schnell vom Tatort.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Tatbestände der Verbrechen des versuchten Raubes mit Gewalt und des versuchten Totschlags erfüllt und fordert daher insgesamt 11 Jahre Haft: Drei Jahre Freiheitsstrafe mit Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts während der Strafe wegen des versuchten Raubes und weitere acht Jahre Haft und Verlust des passiven Wahlrechts während der Strafe wegen des versuchten Totschlags. Der Angeklagte soll weiterhin „erst dann Zugang zum offenen Vollzug erhalten, wenn er die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt hat“, heißt es im Anklageschreiben.

Abschließend, so die Staatsanwaltschaft, muss der Angeklagte das Opfer mit einer Summe von 8.300,86 Euro für die verursachten Verletzungen und Folgeschäden entschädigen. Diese Summe ist zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Urteils zu aktualisieren, und der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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