Mann erschießt 8 Katzen einer Katzenkolonie auf Fuerteventura mit Luftgewehr

Katze-Schussverletzung

Die Spezialeinheit für Naturschutz der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza/ SEPRONA) auf Fuerteventura ermittelt wegen Tierquälerei gegen einen 28-jährigen Mann, der mit einem Luftgewehr auf zahlreiche Katzen einer Katzenkolonie in Antigua geschossen haben soll. Dadurch soll er den Tod einiger Katzen verursacht und anderen schwere Verletzungen zugefügt haben.

Die Ermittlungen begannen, als am 07. Mai 2024 eine Anzeige eines Bürgers bei der Seprona einging, der die Polizei darüber in Kenntnis setzte, dass ein Individuum im Ort Antigua Jagd auf eine Katzenkolonie machte und mit einer Waffe auf die Tiere schoss.

Bis jetzt wurden 8 tote Katzen derselben Kolonie gefunden. Einige weitere Katzen mussten als Notfälle in einer Tierarztpraxis behandelt werden, wo die Tiere unter anderem geröntgt wurden. Die tierärztlichen Gutachten bestätigten anhand der Röntgenaufnahmen, dass die Katzen mehrere Projektile eines Luftgewehrs des Kalibers 6,35 im Körper hatten.

Roentgenbild Katze
Auf dem Röngtenbild sind drei Projektile eines Luftgewehrs zu erkennen

Dank der Mitwirkung von Bürgern konnte die Guardia Civil den Tatverdächtigen ermitteln und als Verdächtigen einer Straftat gegen die Tierschutzgesetze der Justiz übergeben.

Luftgewehr
Dieses Luftgewehr hat die Seprona beim Tatverdächtigen beschlagnahmt

Das Luftgewehr des Kalibers 6,35, das sich im Besitz des mutmaßlichen Katzenmörders befand, wurde von der Guardia Civil beschlagnahmt, da es Indizien gab, dass es für die zur Last gelegte Straftaten verwendet wurde.

Tierquälerei und Tiertötung im spanischen Strafrecht

Das spanische Strafgesetzbuch sieht im Artikel 340b Strafen für die Misshandlung und Tötung von Wirbeltieren vor. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Haustieren bzw. Tieren, die unter menschlicher Obhut stehen, und solchen, für die das nicht zutrifft. Der Unterschied liegt im höheren Strafmaß für Straftaten gegen Haustiere bzw. Tiere unter menschlicher Obhut.

Ob verwilderte Katzen einer Katzenkolonie zur ersten oder zweiten Kategorie gehören, müsste im Zweifel ein Richter anhand der Gesamtumstände entscheiden. Es kommt dabei möglicherweise darauf an, ob die Kolonie z.B. von einer Tierschutzorganisation betreut oder gar „kontrolliert“ wird, wie es im Gesetzestext heißt.

Wer ein Wirbeltier in der Form verletzt, dass es tierärztlich behandelt werden muss, wird mit einer Haftstrafe von 3 bis 12 Monaten oder mit Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten bestraft. Bei Haustieren erhöht sich das Strafmaß für die Haftstrafe auf 3 bis 18 Monate.

Wird die Tat mit einer Waffe verübt, also wie im obigen Fall z.B. mit einem Luftgewehr, ist die Strafe in der oberen Hälfte des Strafmaßes zu verhängen, also von 7,5 bis 12 bzw. von 10,5 bis 18 Monaten Gefängnis oder 8 bis 12 Monate Geldstrafe.

Wenn die Misshandlung zum Tod führt, beträgt das Strafmaß bei Haustieren 12 bis 24 Monate Gefängnis. Eine alternative Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich.

Bei Nicht-Haustieren steigt das Strafmaß im Todesfall auf 6 bsi 18 Monate Gefängnis oder Geldstrafe von 18 bis 24 Monaten.

Auch im Todesfall wird die Strafe in der oberen Hälfte der Spanne festgelegt, wenn die Tat mit einer Waffe begangen wurde.

Luftdruckgewehre im spanischen Waffenrecht

Der Erwerb und Besitz im eigenen Domizil eines Luftdruckgewehrs ist nach spanischen Waffenrecht erlaubt. Allerdings muss der Verkauf registriert werden und der Wohnsitzgemeinde mitgeteilt werden, die die Daten wiederum an die Waffenbehörde der Guardia Civil weiterleitet. Der Bürgermeister der Gemeinde stellt eine Waffenkarte aus, auf der die persönlichen Daten des Eigentümers festgehalten sind.

Benutzt werden dürfen Luftdruckgewehre nach spanischem Waffenrecht dagegen nur zur sportlichen Verwendung auf homologierten Schießplätzen bzw. Schießständen. Sie dürfen nur zwischen der Wohnung und dem Schießplatz transportiert werden und dürfen dabei nicht „schussbereit“ sein.

Das „Führen“ von Luftdruckgewehren, als das „Dabeihaben“ in schussbereiten Zustand in der Öffentlichkeit ist dagegen ausdrücklich verboten, ebenso wie der Einsatz von Luftdruckwaffen zur Jagd.

Dem Mann könnten zusätzlich zu den Straftaten der Tiermisshandlung auch noch Verstöße gegen die Vorschriften des Waffengesetzes zur Last gelegt werden.

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