Kanarische Regierung will Immobilienkauf durch Ausländer auf den Kanaren beschränken

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Die kanarische Regierung will in Brüssel eine Debatte über die Bevölkerungssättigung in den touristischen Gebieten in der EU anstoßen.

Dies ist laut Fernando Clavijo, Präsident der kanarischen Regierung, eine der Aufgaben, die sich die Regierung vorgenommen hat. Es handele sich um ein Problem, das auch andere europäische Archipele und Küstenorte teilen, heißt es in einer Pressemitteilung der kanarische Regierung vom 02. Mai 2024.

Aus diesem Grund hat der Präsident der kanarische Regierung bei der Konferenz der Peripheren und Maritimen Regionen Europas, (Conference of Peripheral Maritime Regions CPMR) formell um die Abhaltung eines monografischen Forums in Brüssel gebeten, das von den Kanarischen Inseln geleitet wird und es uns ermöglicht, die Situation zu analysieren und gemeinsame Antworten auf gemeinsame Probleme wie die Überbevölkerung in diesen Gebieten zu vereinbaren.

Darüber hinaus hat die kanarische Regierung ihre Rechtsberater um eine Stellungnahme zur Durchführbarkeit einer Gesetzesreform gebeten, die Mechanismen zur Begrenzung des Kaufs von Immobilien durch ausländisches Kapital auf den Inseln ermöglichen würde.

Es gibt Gebiete in der Gemeinschaft, die solche Beschränkungen haben. Doch dort erfolgte die Regulierung bereits vor dem Beitritt zur Europäischen Union.

Zu diesen Gebieten gehört Malta, das 2005 der EU beigetreten ist und bei den während der Beitrittsverhandlungen die Aufnahme einer Bestimmung in den Beitrittsvertrag ausgehandelt, die es europäischen Bürgern verbietet, mehr als eine Immobilie auf der Insel zu kaufen, es sei denn, sie sind seit mehr als fünf Jahren in Malta ansässig. Dies ist die einzige Möglichkeit, eine Genehmigung zu erhalten.

Die Regierung von Malta hat diese Maßnahme gerade wegen der geringen Größe der Insel und des hohen Gewichts des Tourismussektors in ihrer Wirtschaft ergriffen.

Diese Situation wiederholt sich in Finnland, das bei seinem Eintritt in die EU eine Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken oder Wohnungen für das Aland-Inselarchipel vorsah. Auf diese Weise benötigt ein Nicht-Finne die Genehmigung der Behörden, um eine Immobilie zu kaufen.

„Die Kanarischen Inseln haben neun Monate lang Schritte unternommen, um sich auf ein nachhaltigeres Entwicklungsmodell zuzubewegen, einen Weg, den wir bereits mit den Inselregierungen und auch mit den Gemeinden begonnen haben, aber die Beteiligung des Staates und der Europäischen Union ist ebenfalls erforderlich“, betonte Clavijo.

Er versicherte auch, dass die demografische Herausforderung „ein Thema ist, das über die Inseln hinausgeht, eine Herausforderung, die wir in größerem Maße mit anderen europäischen Inseln und Küstengebieten teilen und die eine Debatte auch innerhalb der EU erfordert“.

Das Ziel der kanarische Regierung ist es, mit der Einberufung dieses Forums in Brüssel der künftigen Europäischen Kommission, die nach den nächsten Wahlen gebildet wird, dafür zu sorgen, dass die verschiedenen politischen Kräfte die Initiative in ihre Agenda aufnehmen.

Dies wäre die erste Initiative, die von den Kanarischen Inseln geleitet wird, um die demografische Herausforderung in der Europäischen Union anzugehen. Die Regierung ist zuversichtlich, dass die Debatte vor der nächsten Generalversammlung der CPMR im nächsten Jahr auf den Kanarischen Inseln eröffnet werden kann, wie bei der letzten Sitzung in der vergangenen Woche in Punta Delgada, Azoren, vereinbart wurde.

Die CPMR ist eine Organisation von 150 maritimen und küstennahen Regionen aus 24 EU-Staaten. Ihr Hauptziel ist die soziale, wirtschaftliche und territoriale Kohäsion der europäischen Inseln und Küstengebiete sowie ihre Integration in politische Entscheidungen der EU, die sich auf diese Regionen auswirken.

Ausländer ist nicht gleich Ausländer

Der Begriff „Ausländer“ bezieht sich im Zusammenhang mit der EU auf Personen, die Angehörige eines Staates sind, der nicht Mitglied der EU ist. Die Bürger anderer EU-Staaten sind somit keine Ausländer sondern Unionsbürger (Spanisch „ciudadanos comunitarios“).

Die Begrenzung des Zuzugs von Unionsbürgern auf die Kanarischen Inseln dürfte aufgrund der Prinzipien der Freizügigkeit und des freien Kapitalverkehrs rechtlich zur schwer durchzusetzen sein. Etwas größer dürften die Chancen auf eine Begrenzung des Zuzugs von Ausländern aus Drittstaaten sein. Dazu gehören nach dem Brexit auf die Bürger des Vereinigten Königreichs.

Wir werden in einem weiteren Beitrag auf die Frage eingehen, ob eine Begrenzung des Immobilienkaufs auf den Kanaren durch Unionsbürger oder Ausländer überhaupt machbar wäre.

Ein hypothetisches Verbot oder eine starke Einschränkung des Immobilienerwerbs durch ausländisches Kapital hätte vermutlich erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen nicht nur auf den Immobilienmarkt, sondern auch auf andere Wirtschaftszweige.

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