Gericht verurteilt Caixabank wegen Verletzung der Ehre eines Kunden auf Fuerteventura

Caixabank-Urteil-Justitia-Hammer

Die Caixabank hatte ihren Kunden auf Fuerteventura in mehrere Schuldnerverzeichnisse eingetragen, obwohl der Kunde gar keine Schulden bei der Caixabank hatte. Das Gericht erkannte ein „absolutes Fehlen der erforderlichen Sorgfalt“.

Ein Bankkunde auf Fuerteventura hat gegen die Caixabank, eine der führenden Banken Spaniens, einen Sieg vor Gerricht errungen, weil diese „einen unzulässigen Eingriff in sein Recht auf Ehre“ vorgenommen hat. Die Bank hatte den unrechtmäßig in mehrere Schuldnerverzeichnisse [vergleichbar der deutschen SCHUFA] aufgenommen, was ihm sowohl persönliche Scherereien als auch Nachteile bei der Beschaffung jeglicher Art von Finanzierungen einbrachte.

Ende April 2024 erging das Urteil in der ersten Instanz vor dem 4. Straf- und Ermittlungsgericht in Puerto del Rosario. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Jedoch bestritt die Bank am Ende des Verfahrens nicht mehr die Tatsachen, sondern nur noch die Höhe der Entschädigung. Der Kläger wurde von dem Anwalt Juan Manuel Verdugo vertreten.

Im September 2022 ließ das Gericht in Puerto del Rosario die Klage zu, in der Kläger forderte, dass eine von der Caixabank behauptete Schuld als unwahr und nicht existent erklärt wird. Die Bank forderte Beträge, auf die sie keinerlei Anspruch hatte, da ein Darlehen, das sie dem Kunden gewährt hatte, von der Justiz als Wucher eingestuft worden war. Ein Kreditgeschäft kann als Wucher betrachtet werden, wenn dabei Zinsen vereinbart werden, die deutlich über dem normalen Zinssatz liegen und offensichtlich unverhältnismäßig sind.

Obwohl keine Schulden mehr bestanden, ignorierte die Bank diese Tagsache und nahm die persönlichen Daten des Kunden in mehrere bekannte Schuldnerverzeichnisse auf: Experian, Asnef und Esco. In der Klage wurde gefordert, dass das Gericht die Aufnahme der persönlichen Daten in die Schuldnerverzeichnisse als unzulässigen Eingriff in das Recht auf Ehre erklärt, die Bank zur Löschung dieser Daten zwingt und anordnet, dass die Bank weitere Versuche unterlässt, die nicht bestehenden Forderungen einzutreiben.

Der mündliche Verhandlung fand am 17. April 2024 statt und in dem Urteil wurde festgestellt, dass der Kläger von seinem negativen Eintrag in die Datenbanken infolge einer vom Gericht für nichtig erklärten Schuld Kenntnis erlangt hatte. Das Gerichtsurteil betonte, dass diese „unberechtigte Aufnahme“ zweifellos einen Eingriff in die Ehre des Betroffenen darstellt, „da sie sich negativ auf seinen guten Namen, sein Ansehen oder seinen Ruf auswirkt“, kurz gesagt, „auf seine persönliche Würde“.

Das Gericht aus Puerto del Rosario betonte auch, dass es unerheblich sei, ob das Schuldnerverzeichnis von Dritten eingesehen wurde oder nicht, da allein die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Öffentlichkeit, sei sie auch begrenzt, ausreiche, und dass diese fälschlicherweise zugeschriebene Schuldenlast öffentlich geworden sei.

Die Bank, die wegen Wuchers verurteilt wurde, forderte eine Schuld „die nicht mehr existierte“. Im Falle, dass die Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis bekannt wurde und wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen hatte, wie die Ablehnung eines Hypothekendarlehens oder „schwerwiegende Nachteile“ für einen Unternehmer, etwa die Ablehnung einer Kreditlinie, könnte ein Schadenerstaz zusätzlich zum Schmerzensgeld gerechtfertigt sein.

Das Gericht zitierte auch den Grundsatz, dass eine reine „symbolische Entschädigung“ in diesen Fällen nicht möglich ist, da es sich um Verletzungen von durch die spanische Verfassung geschützten Rechten handelt.

Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass Schadenersatzzahlungen möglich sind, wenn nachweisbare Schäden durch die Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis entstanden sind, wie etwa höhere Zinsen für die Beschaffung von Finanzierungen oder die Unmöglichkeit, bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

In dem Urteil wurde hervorgehoben, dass „diese Art von Registern gerade dazu bestimmt ist, Wirtschaftsakteuren über Verstöße gegen finanzielle Verpflichtungen von Personen, deren Daten aufgenommen wurden, zu informieren“. „Auch der Schaden und die Sorgen, die durch die mehr oder weniger komplizierten Bemühungen entstanden sind, um die Berichtigung oder Löschung der falsch behandelten Daten zu erreichen, wären entschädigungsfähig“, fügte das Gericht hinzu.

Der auf Fuerteventura ansässige Betroffene hatte in seiner Klage ursprünglich eine Entschädigung von 6.500 Euro gefordert

Das Gericht hielt eine Entschädigung von 5.000 Euro für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Eintrag in die Schuldnerregister und die damit verbundenen Aktivitäten zur Schuldeneintreibung über Monate andauerten“, zumindest bis zur Einreichung der Klage im September 2022, nachdem der Wucher-Vertrag vor etwas mehr als zwei Jahren für nichtig erklärt wurde.

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