Gemeinde Pájara verliert Rechtsstreit über Pflege des Palmenwaldes von Costa Calma gegen Fuertcan

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Der Palmenwald in Costa Calma im Süden von Fuerteventura bot nicht nur ein Bild des Grauens, sondern war auch lange Zeit Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen der Gemeinde Pájara und dem Unternehmen FuertCan, das ursprünglich der Erschließungsträger der Urbanisation Cañada del Rio war.

Im Juni 2021 bestätigte ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten, was schon bei äußerer Betrachtung offensichtlich war: ca. 70% der rund 2.300 Palmen war von Schädlingen befallen und 124 Palmen waren bereits abgestorben. Ein Jahr später, in 2022, war die Situation noch schlimmer. Mindestens 200 Palmen mussten aufgrund der dauerhaften Vernachlässigung des Palmenwäldchens gefällt werden.

Auf Grundlage des Gutachtens forderte die Gemeinde Pájara das Unternehmen FuertCan am 20. September 2021 auf, innerhalb einer Frist von 30 Tagen eine Reihe von Arbeiten zur Pflege des Palmenwaldes. Dazu gehörte eine sofortige Wiederherstellung der Bewässerung, die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung sowie die sofortige Entfernung befallener Palmen. Im Falle der Nichterfüllung der Anordnung würde die Gemeinde die Arbeiten selbst durchführen und dem Unternehmen FuertCan die Kosten in Rechnung stellen.

Nach Ansicht der Gemeinde sei das Unternehmen während der Durchführung der Erschließung zur Pflege und zum Erhalt der Urbanisation zuständig.

FuertCan klagte gegen die Anordnung der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. In erster Instanz gab das Gericht der Gemeinde im November 2022 Recht. Das Unternehmen legte Berufung ein. Diesmal entschied das Obere Gericht der Kanaren (TSJC) im März 2023 zugunsten von FuertCan. Die Gemeinde scheiterte in der dritten und letzten Instanz ebenfalls. Das Höchste Spanische Gericht (Tribunal Supremo) ließ die Berufung gar nicht erst zu, womit das Urteil des TSJC gegen die Gemeinde rechtskräftig wurde.

Das Gericht der ersten Instanz vertrat die Auffassung, dass die Schäden am Palmenwald vor dem Datum des rechtskräftigen Urteils eingetreten seien, das die stillschweigende Abnahme der Urbanisation durch die Gemeinde festgestellt hat.

Das TSJC erkannte jedoch, dass die stillschweigende Abnahme der Urbanisation Cañada de Rio durch die Gemeinde bereits vorher stattgefunden hatte, weshalb die Gemeinde die Arbeiten danach nicht mehr dem Unternehmen auferlegen konnte.

Im Kern ging es um die Anwendbarkeit eines Wartungsvertrags aus dem Jahr 1984 zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen. Damals sei schließlich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kanarische Regierung am 06. November 2007 in einem Dekret die Existenz der Plagen auf den Kanaren feststellen und umfangreiche Pflanzenschutzmaßnahmen anordnen würde.

Schädlingsbefall scheinbar nicht wegen mangelnder Bewässerung und fehlender Pflege

Laut Gutachten waren 70% der Palmen vom Rüsselkäfer Diocalandra frumenti und etwa 10% von einem Pilz befallen waren. Das TSCJ kam zu dem Ergebnis, dass der desolate Zustand des Palmenwaldes scheinbar seinen Ursprung nicht in mangelnder Bewässerung und Pflege hatte, sondern in grassierenden Plage von Pflanzenschädlingen, von der alle Kanarischen Inseln betroffen sind.

Die lange Zeitspanne zwischen 1984 und 2021 macht es unmöglich, der Auffassung der Gemeinde stattzugeben, weil die Gründe für den Schädlingsbefall und der Zeitpunkt zu dem dieser aufgetreten ist, nicht mehr feststellbar sine, ebenso wenig, ob der Erschließungsträger aufgefordert wurde, Pflanzenschutzmaßnahmen zu ergreifen und ob dieser solche Maßnahmen unterlassen hat.

Außerdem ist der Zustand des Palmenwaldes ein Zeugnis einer derartigen Vernachlässigung, dass ggfs. zu untersuchen wäre, welche der verschiedenen für die Materie zuständigen Behörden möglicherweise verantwortlich sind, unabhängig von der Frage der möglichen Verantwortung des privaten Unternehmens.

Das TSCJ fügt seinem Urteil hinzu: „Wir können nicht verstehen, was in all diesen Jahren mit dem Palmenhain von Costa Calma geschehen ist; welche spezifischen Wartungs- und Pflanzenschutz- und Kontrollmaßnahmen unterlassen wurden; und was die Bewässerung angeht, bestätigt das vorgelegte Gutachten die Existenz eines Bewässerungssystems in der Region.“

Aus diesen Gründen hob das TSJC das erstinstanzliche Urteil auf. Es stellte fest, dass die Abnahme der Urbanisation durch die Gemeinde auf Grundlage eines entsprechenden Antrags des Unternehmens Fuertcan vom 17. Juni 2020 bereist erfolgt war.

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