Brutzeit auf Fuerteventura: Cabildo schließt diverse Wanderwege

Brutzeit_Wanderwege_geschlossen

Es ist offizielle Brutzeit auf Fuerteventura! Um die Brut geschützter Vogelarten auf der Insel zu schützen, hat das Cabildo (Inselregierung) diverse Zonen auf Fuerteventura für den Zugang geschlossen. Diese vorübergehende Schließung betrifft die Gebiete Morro Francisco, La Muda, Malpaís de la Arena, Rosa de Tinojay, Barranco de Los Molinos, Barranco de La Muley, Caldera de Gairía, Barranco de La Torre und Caldera de Los Arrabales.

Die Abteilung für Umwelt und Jagd unter der Leitung von Carlos Rodríguez hat insgesamt neun Bereiche, darunter Wanderwegabschnitte und Schluchten auf der Insel, für das Betreten geschlossen, um geschützte Vogelarten während ihrer Brutzeit vor Schaden zu bewahren. Diese Schließung gilt vom 15. Februar bis 31. Juli 2024 und deckt so die Brutzeit von Vögeln auf Fuerteventura ab.

Die Umweltabteilung hat die Schilder, die an den Wanderwegen und an andern Stellen auf die Schließung hinweisen erneuert und bittet Bevölkerung und Touristen, sich auch an die Schließungen zu halten. Die Beschilderung ist in spanischer und englischer Sprache.

Auf Fuerteventura gibt es viele sogenannte „Bodenbrüter“. Die Tiere bauen ihre Nester am Boden und sind dabei so gut getarnt, dass man quasi aus Versehen auf diese treten kann, wenn man sich „querfeldein“ abseits der Wege befindet.

Der Stadtrat für Umwelt und Jagd des Cabildo de Fuerteventura ruft Bevölkerung und Besucher der Insel in einer Pressemitteilung dazu auf, die Vorschriften zu respektieren. Aber auch außerhalb der jetzt geschlossenen Bereiche brüten natürlich Vögel auf Fuerteventura. Daher wird dringend darum gebeten, markierten Wanderwege innerhalb des Wanderwegenetzes auf Fuerteventura zu nutzen und sich in diesen Bereichen ruhig zu verhalten. Haustiere müssen unter Kontrolle gehalten werden, egal ob es sich um den Hund beim Gassigehen oder die Hauskatze, die sich frei und außerhalb des Hauses bewegen kann, handelt.
Außerdem bittet das Cabildo ausdrücklich darum, nicht mit Fahrzeugen abseits der Wege zu fahren. Dieses ist grundsätzlich verboten, dennoch wurde im Rahmen der Schutzmaßnahmen ausdrücklich darauf hingewiesen.

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