Ab sofort wieder Maskenpflicht auf den Kanaren beim Arztbesuch und im Krankenhaus

Maskenpflicht-Kanaren-Gesundheitswesen

Das „Gesundheitsministerium“ der Kanarischen Regierung (Consejería de Sanidad) hat am 08. Januar 2024 die Wiedereinführung der Pflicht zum Tragen von Masken in allen Gesundheitszentren des Archipels angekündigt. Die kanarische Regierung hat diese Entscheidung bereits jetzt getroffen, obwohl der „Interterritoriale Rat des Nationalen Gesundheitssystems“ eine Spanien-weit einheitliche Entscheidungsfindung für alle Autonomen Regionen bis Mittwoch, 10.01.2024, vertagt hatte.

Mit dieser Maßnahme folgen die Kanarischen Inseln anderen Autonomen Gemeinschaften, in denen die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen bereits angeordnet wurde. Bislang war die Verwendung von Masken in allen Einrichtungen des Kanarischen Gesundheitsdienstes seit Mitte Dezember eine Empfehlung. Nun wird sie wieder zur Pflicht.

Die Inzidenz der akuten Atemwegserkrankungen lag Ende Dezember 2023 auf den Kanaren zwischen 1.250 und 1.300 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Obwohl die Kanarische Regierung in einer Pressemitteilung vom 08. Januar 2024 angekündigt hatte, dass die Maskenpflicht im Gesundheitswesen bereits am 09. Januar in Kraft treten sollte, wurde ein entsprechender Beschluss bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags am 09.01.2024 um 14:40h noch nicht im kanarischen Gesetzblatt veröffentlicht. Eine Rechtsnorm kann natürlich nicht bereits vor ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Koordinationsprobleme dieser Art kennen wir noch aus der Coronazeit. Vermutlich wird die Norm am 10.01.2024 veröffentlicht und tritt auch dann wirksam in Kraft.

Vorübergehende Maßnahmen

Das Gesundheitsministerium erklärte, dass diese vorübergehende Maßnahme aufgrund des Anstiegs akuter Atemwegsinfektionen in ganz Spanien ergriffen werde, um die Infektionsketten zu unterbrechen, die Gesundheitsfachkräfte zu schützen und zu verhindern, dass Personen, die Krankenhäuser und Gesundheitszentren auf den Kanaren besuchen, Atemwegsinfektionen bekommen.

Zusätzliche empfohlene Schutzmaßnahmen

Das Gesundheitsministerium empfiehlt, ergänzend zur Maskenpflicht in Krankenhäusern und Gesundheitszentren, weitere Schutz- und Rücksichtsmaßnahmen für Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Grippe oder COVID-19 hinweisen, um die Ansteckungsgefahr für die am stärksten gefährdete Bevölkerungsgruppe zu verringern.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass bei Symptomen wie Husten, Fieber, allgemeinem Unwohlsein, Halsschmerzen, Nasenverstopfung und -ausfluss, unter anderem, folgende Hauptpräventionsmaßnahmen empfohlen werden, um die Übertragung des Virus auf andere Personen zu vermeiden:

  • Tragen einer Maske, wenn man sich mit anderen Personen im selben Raum aufhält
  • Verstärkte Lüftung von Räumen
  • Häufiges Händewaschen, insbesondere nach dem Naseputzen oder Husten
  • Mund und Nase beim Niesen oder Husten mit der Armbeuge oder einem Papiertaschentuch bedecken
  • Verwendung von Einwegtaschentüchern und deren Entsorgung nach jedem Gebrauch
  • Vermeidung von engem Kontakt mit gefährdeten Personen
  • Verzicht auf das Teilen von Gläsern, Besteck, Handtüchern und anderen Gegenständen, die mit Speichel oder Sekreten in Kontakt gekommen sein könnten
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