Staatsanwaltschaft fordert 4 Jahre Haft nach Schlägerei auf Fuerteventura

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario

Am 22. November 2023 wird auf Fuerteventura das Strafverfahren gegen einen Mann vor Gericht verhandelt, der einen anderen bei einem Streit verprügelt hat und diesem schwere Verletzungen zugefügt hat.

Die Auseinandersetzung ereignete sich am 1. November 2018 aus Gründen, die im Verfahren noch zu klären sein dürften.

Der Angeklagte hat laut Vorwurf Staatsanwaltes das Opfer zu Boden gestoßen und ihm durch Schläge und Tritte an Kopf und Körper schwere Verletzungen zugefügt.

Zu den Verletzungen gehörten ein gebrochener Arm, Schäden am linken Ohr und an den Halswirbeln. Das Opfer musste operiert werden, verbrachte zwei Tage im Krankenhaus und benötigte ein umfangreiches Rehabilitationsprogramm, das sich über einen lagen Zeitraum von 376 Tagen erstreckte, in dem das Opfer seinen täglichen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte.

Als bleibende Schäden erlitt das Opfer eine moderate ästhetische Beeinträchtigung an der betroffenen Handgelenkregion durch eine Narbe. Außerdem ist die volle Beweglichkeit des Handgelenks dauerhaft um rund 10% reduziert.

Die Staatsanwaltschaft stufte den Vorfall als Körperverletzung ein und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren sowie eine Mindestentschädigung von 39.917 Euro für die erlittenen Verletzungen und Folgeschäden.

Körperverletzung im spanischen Strafrecht

Artikel 147 des spanischen Strafgesetzbuches regelt Fälle von Körperverletzung. Gemäß diesem Artikel wird jede Person, die durch irgendein Mittel oder Verfahren eine Verletzung verursacht, die die körperliche oder geistige Gesundheit eines anderen beeinträchtigt, mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten bestraft. Voraussetzung dafür ist, dass die Verletzung eine medizinische oder chirurgische Behandlung erfordert, die über eine einfache Erstversorgung hinausgeht. Die einfache Überwachung oder Nachsorge gilt dabei nicht als Behandlung.

Bei Verletzungen, die keine medizinische Behandlung erfordern, sieht das Gesetz eine Geldstrafe von einem bis drei Monaten vor.

Schläge oder Misshandlungen ohne Verursachung einer Verletzung werden mit einer Geldstrafe von einem bis zwei Monaten geahndet.

In Bezug auf den Fall in Fuerteventura, bei dem das Opfer schwerwiegende und dauerhafte Verletzungen erlitt, die eine chirurgische Behandlung und eine lange Rehabilitationszeit erforderten, scheint der Vorfall klar unter Artikel 147 des spanischen Strafgesetzbuches zu fallen.

Wenn zur Verübung einer Körperverletzung „Methoden eingesetzt werden, die eine konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit darstellen, sieht der Artikel 148 CP ein Strafmaß von 2 bis 5 Jahren vor. Jemandem, der am Boden liegt, gegen den Kopf zu treten, dürfte als eine solche gefährliche Methode anzusehen sein.

Dies erklärt die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe von 4 Jahren und einer substantiellen Entschädigungszahlung. Ob beim Täter in Falle einer Verurteilung überhaupt „etwas zu holen“ ist, bleibt natürlich abzuwarten. Problematisch für das Opfer ist dabei sicher auch, dass die Justiz bisher mehr als 5 Jahre benötigte, um den Fall auch nur in der ersten Instanz aufzuarbeiten. Das sind 5 Jahre, in denen das Opfer keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den mutmaßlichen Täter einleiten konnte, was das Eintreiben des vollen Entschädigungsbetrages erschweren könnte.

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