Staatsanwalt fordert lange Haftstrafen für Betreiber eines Cannabis-Clubs auf Fuerteventura

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Am 22. November 2023 wird vor dem Provinzgericht das Strafverfahren gegen zwei Mitglieder des Vorstands eines Cannabis-Vereins auf Fuerteventura verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten illegalen Drogenhandel und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor

Für den Präsidenten, T.C., fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Gefängnis und für die Schriftführerin, V.D.A., vier Jahre Haft.

In den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2019 hatten Sicherheitskräfte die Räume des Cannabis-Vereins in Corralejo durchsucht und 546 Gramm Marihuana sowie 92,47 Gramm Pflanzenblätter beschlagnahmt, deren Verkaufswert auf 3.243 Euro geschätzt wird.

In der Anklageschrift betont die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten „die rechtliche Form eines Vereins nutzten, um ihrer illegalen Drogenverkaufstätigkeit an Dritte einen legalen Anschein zu geben“. Dazu hätten sie die Einrichtung am 1. Dezember 2015 gegründet.

So gaben sie dem Verein „den Anschein einer gemeinnützigen Organisation, um in dessen Räumlichkeiten durch den Verkauf von Marihuana an Dritte Profit zu machen, nachdem sie es angebaut hatten“. Die Käufer erwarben das Marihuana vor Ort „und konnten es mitnehmen, um es außerhalb der Einrichtung zu konsumieren, falls sie dies wünschten, da es keine Kontrolle darüber gab“.

Laut Staatsanwaltschaft erfüllten die Taten den Tatbestand des „Drogenhandels mit mindergefährlichen Substanzen“ sowie den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Für den Präsidenten fordert die Staatsanwaltschaft daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren, davon zwei Jahre für Drogenhandel und drei für die Bildung der kriminellen Vereinigung) sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt 12.400 Euro.

Für die Sekretärin des Vereins wird eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, zwei Jahre für jedes der ihr zur Last gelegten Verbrechen, sowie Geldstrafen, die sich auf 9.400 Euro belaufen.

Die Staatsanwaltschaft fordert außerdem, dass das Gericht die Auflösung des Vereins und die endgültige Beschlagnahme der bei der polizeilichen Durchsuchung konfiszierten Drogen, Gegenstände und Gelder anordnet.

Beschwerden der Anwohner

Aufgeflogen war der Cannabis-Club durch mehrere Beschwerden von Anwohnern, die über den starken Geruch klagten, die aus den Räumlichkeiten des Lokals nach außen drangen. Außerdem äußerten die Anwohner gegenüber der Polizei den Verdacht, dass Drogen auch an Touristen und Minderjährige verkauft wurden, die nicht Mitglieder des Vereins gehörten.

Die Beamten entdeckten in den Räumlichkeiten des Vereins einen angrenzenden Raum, in dem ein Bereich zur Keimung von Cannabispflanzen mit 12 Saatbeeten eingerichtet war. Außerdem fanden die Ermittler 37 erntereife Pflanzen.

In den Räumen waren Hochsleistungslampen, Transformatoren, Klimaanlagen, Wetterstationen und Entlüftungsgeräte installiert und Chemikalien für den Anbau und Materialien für die Verarbeitung von Marihuana vorhanden, die alle beschlagnahmt und gerichtlich eingezogen wurden.

Cannabis-Social-Clubs auf Fuerteventura agieren in einer rechtlichen Grauzone

Es gibt keine spanienweite spezifische gesetzliche Regulierung von Cannabis-Clubs. Anders als z.B. in Katalonien gibt es auf den Kanarischen Inseln auch keine Regelung auf autonomer Ebene.

Die Legalität von Cannbis-Clubs auf den Kanarischen Inseln ergibt sich daher nur aus zwei rechtlichen Grundprinzipien: aus dem Recht auf Bildung einer Vereinigung und daraus, dass der private Konsum von Drogen nicht strafbar ist. Kombiniert man beide Prinzipien, folgt daraus, dass auch der gemeinsame Konsum im Privatbereich eines Vereins nicht strafbar ist.

Dem entgegen stehen die Artikel des spanischen Strafrechts, die den Import, den Anbau, die Produktion, die Weitergabe und die Förderung des Konsums von Drogen unter Strafe stellen.

Die Fragen, unter welchen Umständen ein Verein das Cannabis beschaffen, transportieren, produzieren und an seine Mitglieder abgeben darf, mussten daher von der Rechtsprechung geklärt werden. Die herausgearbeiteten Anforderungen an die Protokollierung und Buchführung sind dabei sehr hoch, sodass es häufig vorkommt, dass die Betreiber von Cannabis-Clubs ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Auf Fuerteventura wurden in den letzten Jahren immer wieder Anklagen gegen Clubbetreiber erhoben.

Hier findet Ihr weitere Infos zur Rechtslage der Cannabis-Social-Clubs auf Fuerteventura.

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