Migranten sterben auf Boot nach Fuerteventura: Bootsführer wegen fahrlässiger Tötung verhaftet

Patera-Todesfall

Wer in spanischen Gewässern ein Boot führt, ist für die Einhaltung der spanischen Sicherheitsvorschriften für Boote zuständig. Dazu gehört unter anderem, dass das Boot für den Einsatzbereich, also für Hochseefahrten geeignet und zugelassen sein muss. Auch dürfen nicht mehr Personen an Bord sein, als für das Boot zugelassen bzw. vom Hersteller bestimmt sind.

Für jede Person an Bord muss eine Schwimmweste und, bei entsprechender Entfernung von der Küste, ein Platz in einer Rettungsinsel vorhanden sein. Darüber hinaus sind noch diverse weitere Sicherheitsausrüstungen vorgeschrieben, die zwingen an Bord vorhanden sein müssen.

Natürlich muss ein Bootsführer, der andere Personen gegen Entgelt mit an Bord nimmt, auch einen Bootsführerschein besitzen, der zur gewerblichen Bootsfahrt berechtigt.

Natürlich wird niemand ernsthaft davon ausgehen, dass sich Menschenschleuser um solche Vorschriften kümmern. Auch den „Kunden“ dürfte klar sein, dass sie keine „First-Class-Reise“ mit Sicherheitsgarantie gebucht haben.

Doch all das verhindert nicht, dass ein Bootsführer, der eine „patera“ oder ein „cayuco“ von Afrika in Richtung der Kanaren steuert, unter Umständen strafrechtlich verantwortlich ist, wenn auf der Überfahrt auf „seinem“ Boot jemand zu Schaden oder gar ums Leben kommt.

Genau dies ist im August 2022 passiert, als ein Schlauchboot mit 44 irregulären Migranten aus Algerien die Küste Fuerteventuras erreichte. Drei Menschen an Bord waren wegen extremen Bedingungen auf der Überfahrt ums Leben gekommen.

Die „Einheit gegen Netzwerke illegaler Immigration und Urkundenfälschung“ (UCRIF) von Las Palmas führte damals die Ermittlungen und konnte aufgrund der Aussagen mehrerer geschützter Zeugen die Person identifizieren, die das Boot während der Überfahrt steuerte und mit Hilfe eines GPS-Geräts navigierte.

Nachdem der Tatverdächtige der Justiz übergeben wurde, flüchtete er, ohne Spuren zu hinterlassen. Daraufhin wurde gegen den Mann ein nationaler Haftbefehl erlassen und eine Fahndung ausgeschrieben.

Nun konnten Beamte der Nationalpolizei der Brigade für Ausländer und Grenzen der Provinz Viscaya den 45 Jahre alten Algerier in Bilbao ausfindig machen und den Haftbefehl vollstrecken. Ihm werden fahrlässige Tötung und Vergehen gegen das Ausländerrecht vorgeworfen.

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