Kanarische Regierung will schärfer gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug vorgehen

Schwarzarbeit

Die Kampagne zielt darauf ab, die Arbeitnehmer zu schützen, unlauteren Wettbewerb unter Unternehmen zu verhindern und Steuerhinterziehung zu reduzieren.

Ein Team von 23 Inspektoren und Unterinspektoren für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aus verschiedenen autonomen Gemeinschaften ist zurzeit auf den Kanarischen Inseln, um eine Kampagne gegen Schattenwirtschaft der Inspektion für Arbeit und Sozialversicherung [Inspección de Trabajo y Seguridad Social] zu verstärken. Bis zum 9. November des laufenden Jahres wurden auf den Kanarischen Inseln bereits 3.432 Fälle von irregulärer Beschäftigung aufgedeckt.

Die Initiative, die 160.000 Euro kostet, ist Teil einer institutionellen Vereinbarung in diesem Bereich zwischen der Consejería (kanarisches “Ministerium“) für Tourismus und Beschäftigung, geleitet von Jéssica de León, und dem (spanischen) Ministerium für Beschäftigung und Soziale Sicherheit.

Die Kampagne, die alle Sektoren der Wirtschaft betrifft, wird bis zum 3. Dezember fortgesetzt und umfasst alle sieben Inseln. Es ist das erste Mal, dass Inspektorenteams auch nach La Gomera entsandt werden.

De León betonte, dass „für die Regierung der Kanarischen Inseln der Kampf gegen die Schwarzarbeit eine Priorität ist und die Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen Verwaltungen entscheidend ist, um die Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen und zu bewahren, sowie gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen, der für die ehrlichen Unternehmen und Selbstständige entsteht, die den aus ihrer Tätigkeit resultierenden Verpflichtungen nachkommen“.

Die Ministerin erklärte, dass während der Kampagne jeder Beamte durchschnittlich 40 Besuche in verschiedenen Arbeitsstätten des Archipels durchführen wird, was insgesamt 920 Inspektionen ergibt. „Die Besuche werden in allen Branchen durchgeführt, um Fälle von Arbeitnehmern aufzudecken, die nicht in der Sozialversicherung angemeldet sind oder die als Teilzeitbeschäftigte angemeldet sind, obwohl sie in Wirklichkeit Vollzeit arbeiten“, sagte sie.

José Ramón Rodríguez, Generaldirektor für Arbeit, betonte die Bedeutung dieser Kampagne als Ergänzung zur regulären Tätigkeit der Inspektion für Arbeit, die im vergangenen Jahr 2022 die Arbeitssituation von 6.275 Personen auf den Inseln verbessern konnte, die nicht in der Sozialversicherung registriert oder irregulär beschäftigt waren.

Isabel León, stellvertretende Ministerin für Beschäftigung, hob hervor, dass „das Ziel der Inspektion für Arbeit nicht ist, Strafen zu verhängen, um Geld zu sammeln, sondern die Situation von Arbeitnehmern zu regulieren, die nicht in der Sozialversicherung registriert sind, sowie die Schwarzarbeit von Leistungsempfängern aufzudecken, die arbeitslos gemeldet sind, aber dennoch arbeiten gehen.

Sie fügte hinzu, dass die Existenz nicht deklarierter Beschäftigung „ein Betrug an der gesamten Gesellschaft darstellt, da sie die öffentlichen Einnahmen verringert, wodurch weniger Geld für grundlegende Dienstleistungen für die Bürger zur Verfügung steht“.

Francisco Guindín, territorialer Direktor der Inspektion für Arbeit, erklärte, dass die Besuche „hauptsächlich bei Unternehmen in den Bereichen Gastgewerbe, Gastronomie, Handel und Dienstleistungen stattfinden werden, da in diesen Sektoren die meisten Fälle von Schwarzarbeit festgestellt wurden“. Er berichtete, dass von den insgesamt 3.432 im Laufe dieses Jahres auf den Inseln entdeckten irregulären Beschäftigungen mehr als 2.000 Arbeitnehmer waren, die nicht in der Sozialversicherung registriert waren.

„Darüber hinaus hatten etwa 1.000 Personen einen Vertrag, aber die deklarierte Arbeitszeit war viel geringer als die tatsächlich geleistete. Es gab auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezog oder ein Ausländer ohne Erlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit war“, sagte er.

Zur Schwarzarbeit gehören immer zwei Parteien

Illegale Beschäftigung kann es nur dann geben, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gegen die Arbeits- und Sozialgesetze verstoßen. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung gehen jedoch praktisch immer davon aus, dass der Arbeitgeber der „Schuldige“ ist. Allein er muss für nicht abgeführte Sozialabgaben aufkommen und ein Bußgeld bezahlen. Der Arbeitnehmer muss dagegen nichts befürchten, es sei denn, er kassiert auf der anderen Seite Sozialleistungen, obwohl er ein Arbeitseinkommen erzielt.

Gesetzgebung und Rechtsprechung gehen immer davon aus, dass der Arbeitnehmer in der „schwächeren“ Position ist und „vom bösen Arbeitgeber ausgebeutet“ wird. Dies mag in machen Fällen auch zutreffen, insbesondere bei geringqualifizierten Jobs, die vom „jedermann“ erledigt werden können.

Manchmal ist der Arbeitgeber der schwächere Part

Doch in manchen Branchen ist ist die Situation genau umgekehrt. Manche kanarische Unternehmen auch auf Fuerteventura berichten davon, dass sie Probleme haben, offene Stellen zu besetzen. Der fehlende Wettbewerb unter den Kandidaten führt dazu, dass, anders als allgemein unterstellt, die Arbeitgeber in der schwächeren Position sind und die Bewerber die Bedingungen diktiert. Und gar nicht so selten sehen sich Arbeitgeber mit der Forderung konfrontiert, den Bewerber „schwarz“ zu beschäftigen.

Dies kann mehrere Gründe haben. Zum einen gibt es Bewerber, die noch Anspruch auf Transferleistungen bzw. Arbeitslosengeld („paro“) haben, den sie verlieren würden, wenn sie bei der Sozialversicherung offiziell angemeldet würden. Andere haben Unterhaltspflichten, die sie nicht leisten „müssen“ solange sie kein „offizielles“ Einkommen haben. Wieder anderen droht eine Pfändung ihrer Lohnzahlungen, wenn diese „offiziell“ erfolgten. Angenehmer Nebeneffekt: eine schwarze Lohnzahlung ist für den Empfänger steuerfrei.

Enorme Risiken für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber birgt eine solche Konstellation jedoch immer ein hohes Risiko, denn wenn sich die Situation des Arbeitnehmers ändert und für ihn eine offizielle Beschäftigung plötzlich attraktiver wird, kann der schwarz Beschäftigte den Arbeitgeber auch nachträglich noch anzeigen. Der Arbeitgeber macht sich also erpressbar. Wenn der schwarz beschäftigte Arbeitnehmer mit einer Anzeige droht, wird der Arbeitgeber sich möglicherweise eine Kündigung dreimal überlegen.

Auch wenn er auf den ersten Blick die Kosten für die Sozialversicherung „einspart“, kann er die schwarzen Lohnzahlungen nicht von der Steuer absetzen. Außerdem muss er Nachzahlungen, Strafzinsen und Bußgelder mit einpreisen.

Unkalkulierbar sind für den Arbeitgeber die Konsequenzen eines Arbeitsunfalls einer nicht sozialversicherten Person. Ein solcher Arbeitsunfall lässt sich in der Regel nicht geheim halten. Die Behandlungskosten und Schadenersatz für eventuelle bleibende Schäden oder gar Arbeitsunfähigkeit können ein Unternehmen ohne weiteres ruinieren.

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