Frau wird auf Fuerteventura gegen ihren Willen in Nachtclub gefangen gehalten

Menschenhandel-Fuerteventura

Beamte der Nationalpolizei haben in Puerto del Rosario eine 51-jährige Frau unter dem Verdacht festgenommen, sich der illegalen Freiheitsberaubung und der gewerbsmäßigen Förderung der Prostitution schuldig gemacht zu haben.

Ein Anruf in der Leitstelle 091 der Nationalpolizei alarmierte die Beamten darüber, dass eine Frau gegen ihren Willen in einem Etablissement der Hauptstadt von Fuerteventura festgehalten wurde.

Das Opfer gab an, dass es in einem der Zimmer eingesperrt war. Allerdings konnte die Frau keine genauen Angaben über ihren Aufenthaltsort mache, da sie erst seit einer Woche auf der Insel war und die Stadt nicht gut kannte. Darüber hinaus teilte die Frau mit, dass sie Medikamente benötige, aber die Person, die sie eingesperrt hatte, ihr diese vorenthielt.

Trotz der nur wagen Angaben der Frau konnten die Beamten den Club ausfindig machen, in dem sie festgehalten wurde. Das Opfer wurde von den Polizeibeamten befreit und an einen sicheren Ort gebracht.

Gleichzeitig nahmen die Beamten die mutmaßliche Verantwortliche des besagten Lokals an Ort und Stelle fest, da sie der illegalen Freiheitsberaubung und der Zuhälterei verdächtigt wurde, und übergaben sie der zuständigen Justizbehörde.

Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution im spanischen Strafgesetzbuch

Die Ausübung der Prostitution ist in Spanien nicht grundsätzlich verboten. Lediglich das „Bürgersicherheitsgesetz“ regelt einige Aspekte des „Anschaffens“ in der Öffentlichkeit.

Allerdings gibt es mehrere Straftatbestände, die im Zusammenhang mit der Prostitution im spanischen Strafgesetzbuch (código penal) geregelt sind.

  1. Zuhälterei: Gemäß Artikel 187 des código penal ist es eine Straftat, von der Prostitution einer anderen Person zu profitieren. Die Strafe für Personen, die Prostitution fördern oder erleichtern, insbesondere unter Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung einer Position der Überlegenheit, beträgt zwei bis fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe.
  2. Menschenhandel: Artikel 177 bis des código penal definiert Menschenhandel als das Anwerben, Transportieren oder Unterbringen von Personen mit Gewalt oder durch Täuschung oder das Ausnutzen einer überlegenen Position oder der Verwundbarkeit des Opfers. Die Strafen für Menschenhandel reichen von fünf bis acht Jahren Gefängnis.
  3. Sexuelle Dienstleistungen von Minderjährigen: Die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen oder Personen mit besonderem Schutzbedarf ist strafbar und wird mit ein bis vier Jahren Gefängnis bestraft. Ist das Opfer unter 16 Jahre alt, steigt die Strafe auf zwei bis sechs Jahre Gefängnis. Die Zustimmung des Opfers wird rechtlich nicht berücksichtigt.
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